ASIP-Stellungnahmen , Mindestzins

25. August 2021 10:50

BVG-Min­dest­zins­satz: ASIP un­ter­stützt Emp­feh­lung der BVG-Kom­mis­si­on

Me­dien­mit­tei­lung des ASIP vom 25.8.2021

Die Eid­ge­nös­si­sche Kom­mis­si­on für be­ruf­li­che Vor­sor­ge (BVG-Kom­mis­si­on) emp­fiehlt dem Bun­des­rat, den Min­dest­zins­satz in der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge für 2022 bei 1% zu be­las­sen. Mit dem BVG-Min­dest­zins­satz wird be­stimmt, wie hoch das Vor­sor­ge­gut­ha­ben der Ver­si­cher­ten im BVG-Ob­li­ga­to­ri­um ver­zinst wer­den muss.

Zu be­ach­ten ist, dass es sich um einen Min­dest­zins han­delt. Die ver­ant­wort­li­chen Ar­beit­neh­mer- und Ar­beit­ge­ber­ver­tre­ter in den Füh­rungs­or­ga­nen der Pen­si­ons­kas­sen sind frei, ei­ne hö­he­re Ver­zin­sung zu be­schlies­sen, wenn dies ih­re in­di­vi­du­el­le La­ge er­laubt.

In Er­in­ne­rung zu ru­fen ist zu­dem auch, dass in ei­ni­gen Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen den Ver­si­cher­ten nicht die ge­sam­te Per­for­man­ce auf dem An­la­ge­ver­mö­gen gut­ge­schrie­ben wer­den kann. In­fol­ge zu ho­her (BVG)-Um­wand­lungs­sät­ze kön­nen wei­ter­hin Pen­sio­nie­rungs­ver­lus­te ent­ste­hen, die durch die er­ziel­ten Er­trä­ge zu fi­nan­zie­ren sind.

Zu Recht be­rück­sich­tigt die BVG-Kom­mis­si­on bei ih­rer Emp­feh­lung auch die fi­nan­zi­el­le La­ge der Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen, die Teue­rung und das Lohn­wachs­tum (und da­mit die Er­fül­lung des Leis­tungs­zie­les ge­mä­ss Ver­fas­sung), die Aus­wir­kun­gen auf die Soll­ren­di­ten der Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen und die Nach­voll­zieh­bar­keit des Ent­schei­des. Vor die­sem Hin­ter­grund un­ter­stützt der ASIP die Emp­feh­lung, den BVG-Min­dest­zins bei 1% zu be­las­sen.

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