Allgemein , Performance

26. August 2020 16:49

Mör­der sol­len kei­ne Ren­te mehr er­hal­ten

Der Bundesrat hat heute diverse Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge beschlossen. 

Verstirbt eine Person, erhalten ihre Hinterbliebenen weiterhin Rentenleistungen aus deren Kapital. Bisher konnten so auch Mörder eines Opfers deren Rente beziehen, sofern es sich um deren Hinterbliebene handelte – allerdings nicht in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ("den Pensionskassen"). Das soll sich nun weiter ändern. Neu haben auch Freizügigkeitseinrichtungen und Einrichtungen der Säule 3a die Möglichkeit, die Leistung im Fall einer vorsätzlichen Tötung ganz oder teilweise zu verweigern. 

Ebenfalls neu ist, dass Vorsorgeeinrichtungen direkte Investitionen in Infrastrukturen tätigen können. Damit sollen Investitionen von gesamtgesellschaftlicher Relevanz gefördert werden, sie sollen neu im In- und Ausland möglich werden.

Eine weitere Änderung betrifft den technischen Zinssatz. Dieser beträgt heute 2.5 bis 4.5 Prozent, was laut Bundesrat zu hoch ist und bei den Vorsorgeeinrichtungen zu Verlusten führt. Die neue Bandbreite beträgt 1 bis 3.5 Prozent.

Auch die Regeln für die Teilung der Rente im Fall einer Scheidung nach dem Rentenalter werden angepasst, und der Bundesrat hat den Anteil der Beiträge gesenkt, die für die Risiken Tod und Invalidität bereitgestellt werden müssen. 

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80163.html

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