Mindestzins

29. September 2020 14:20

Nicht mehr weit bis zur Null­ver­zin­sung in der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge?

Der Verband "Öffentliches Personal Schweiz" schreibt in einem Beitrag "Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) hat dem Bundesrat empfohlen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0,75% zu senken. Und der Bundesrat hat im Rahmen einer «Aktualisierung» von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge u. a. auch den Zinsrahmen für die Festlegung des technischen Zinssatzes neu festgelegt, und zwar auf 1,0 bis 3,5% (bisher 2,5 bis 4,5%). Die beiden Zinsentscheide führen erschreckend vor Augen, wie düster die Aussichten auf existenzsichernde Renten im Alter geworden sind, auch wenn die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes noch nicht definitiv ist. ... 

Im Vorfeld der Vernehmlassung des Bundesrats zur Reform der beruflichen Vorsorge 2019 kursierten Modelle, die auf solchen Annahmen beruhten. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind solche Modelle, auch wenn sie durchaus technische Vorteile aufweisen könnten, nicht realistisch, einfach weil sie auch langfristig schlicht nicht finanzierbar sind. Aber wir müssen unsere Erwartungen an den Faktor Zins an die Realitäten anpassen und auch bereit sein, mit Nachdruck für Massnahmen zur Wahrung des Leistungsniveaus in der 2. Säule einzustehen."

Der letzte Absatz bestätigt die Bedeutung des Vorschlags des ASIP zur BVG-Reform, des einzigen Vorschlages, der ohne unnötige Lohnabzüge auskommt, weil die Kompensations-Massnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus aus den extra dafür bereitgestellten, also bestehenden Rückstellungen finanziert werden. Es braucht keine zusätzlichen Lohnabzüge. Die notwendigen finanziellen Mittel sind bei den Pensionskassen bereits extra für die BVG-Reform auf Seite gelegt. Zur Thematik Umwandlungssatz und Mindestzins siehe auch hier

Photo by Anne Nygård / unsplash.com

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