Governance , Verantwortlichkeit

Die besondere Verantwortung der Führungsorgane

Die Verantwortung, die Führungsorgane mit der Vermögensanlage von Vorsorgeeinrichtungen übernehmen, ist eine besondere. Sie ist treuhänderisch, das heisst, vom Erfolg oder Misserfolg sind nicht in erster Linie die Führungsorgane, sondern die aktiven Versicherten und die Rentenbezüger sowie die angeschlossenen Firmen betroffen. Wegen dieser speziellen Verantwortung muss bei der Bewertung der Handlungen und Unterlassungen von Führungsorganen ein besonders hoher Massstab angelegt werden.

Als Hilfe hat unsere Kommission für Fragen der Vermögensanlage einen Leitfaden erarbeitet, den sämtliche ASIP-Mitglieder kostenlos im Mitgliederbereich herunterladen können.

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