Anlagen , Governance

Die ASIP-Charta

Die Schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen verwalten in treuhänderischer Verantwortung das Vorsorgekapital ihrer Versicherten mit dem Ziel, die Vorsorgeleistungen langfristig zu gewährleisten. Kernaufgabe ist die Wertvermehrung, um die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sicherzustellen. Für den einzelnen Versicherten ist die Rentenanwartschaft in der Regel der Hauptteil seiner Ersparnisse. Alle Versicherten haben Anspruch darauf, dass die Führungsorgane ihre treuhänderische Verantwortung wahrnehmen. Besonders wichtig ist darum das Verhältnis zwischen Versicherten und Führungsorganen. Entscheidend für Auf- und Ausbau des Vertrauens der Versicherten in ihre Vorsorgeeinrichtungen ist die Kommunikation und Information. Es darf kein Missbehagen gegenüber der Art und Weise entstehen, wie das Pensionskassenvermögen verwaltet wird. Immer wieder stehen Fragen über den Umgang mit dem Geld der Vorsorgeeinrichtungen im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Die Führungsorgane der Pensionskassen und insbesondere die von ihnen beauftragten Vermögensverwalter sind gefordert. Sie müssen sich vermehrt auf Fragen der Pension Fund Governance fokussieren. Im Kern geht es um die Strukturen und Beziehungen zwischen allen Beteiligten in einer Vorsorgeeinrichtung: Leistungsbezüger, Arbeitgeber, Stiftungsrat, Geschäftsführung, Experten, Revisionsstelle und Aufsicht. Diese Beziehungen sind so zu definieren, dass die Ziele, die Mittel, um diese Ziele zu erreichen, und die Kontrolle klar geregelt sind, damit der Schutz der Leistungsbezüger sichergestellt ist.

In Öffentlichkeit und Medien ist die Frage der Loyalität in der Vermögensverwaltung wohl der am heftigsten diskutierte Aspekt der Pension Fund Governance. Um das Vorsorgekapital kümmern sich viele: Banken, Anlageberater, Vermögensverwalter, interne Angestellte der Vorsorgeeinrichtung usw. Die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen den Personen, die ihr Geld der Vorsorgeeinrichtung zur treuhänderischen Verwaltung übergeben (müssen), und den Personen, die dieses Vermögen verwalten, ist darum sehr wichtig.

Wegen der treuhänderischen Aufgabe der Pensionskassenverantwortlichen muss ihr Verhalten höchsten ethischen Massstäben genügen. Der ASIP hat darum eine Charta und Fachrichtlinien erlassen. Die Umsetzung soll sicherstellen, dass alle Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des BVG eingehalten werden. Die ASIP-Charta ist für alle Mitglieder verbindlich. Jedes Mitglied verpflichtet sich, für die Einhaltung der Grundsätze zu sorgen und alle dafür notwendigen Massnahmen zu ergreifen.

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