BVG-Reformen , Steuern

27. März 2001

Gegen steuerlich motivierte Eingriffe in die 2. Säule

An der Generalversammlung des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) vom 22. März 2001 in Bern haben die Mitglieder eine Resolution verabschiedet, die von Bund und Kantonen liberalere und zeitgemässere Vorsorgelösungen fordert. Die Vorsorgeeinrichtungen kritisieren insbesondere die ab 1. Juli 2001 in Kraft tretende erweiterte Umsatzabgabe für Pensionskassen sowie die seit 1. Januar 2001 geltenden Einkaufsbeschränkungen in der 2. Säule. Mit Enttäuschung und Befremden haben die Mitglieder des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) zur Kenntnis nehmen müssen, dass die berufliche Vorsorge in letzter Zeit verschiedentlich Gegenstand von hastig beschlossenen und wenig überlegten steuerlich motivierten Eingriffen seitens des Gesetzgebers geworden ist.

Effektenhändler-Status verursacht höhere Kosten
Als eigentliche Diskriminierung der beruflichen Vorsorge müssen die Beschlüsse zu den dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe gewertet werden. Während ausländische Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz ihre Wertschriftengeschäfte völlig abgabefrei vornehmen können, bleiben die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen umsatzabgabepflichtig. Diese Abgabepflicht wird ab dem 1. Juli 2001 zudem ausgedehnt auf Umsätze mit Wertpapieren, die über ausländische Banken bzw. Effektenhändler abgewickelt werden, und auf Transaktionen im Zusammenhang mit Fusionen von Vorsorgeeinrichtungen. Die Vorsorgeeinrichtungen werden damit zu Effektenhändlern erklärt und darin behindert, ihre Wertschriftengeschäfte im Interesse der Versicherten möglichst kostengünstig abzuwickeln. Diese Massnahmen erscheinen weder sachgerecht noch verhältnismässig. Zudem stehen sie im Widerspruch zu den gelockerten Anlagevorschriften für Pensionskassen, die eine bessere Rendite zugunsten der Versicherten erlauben sollen. Die Vorsorgeeinrichtungen protestieren in aller Form dagegen und ersuchen die Eidg. Räte dringend, diese Regelungen so rasch als möglich wieder rückgängig zu machen.

Missbrauchsbekämpfung mit falschen Mitteln
Am 1. Januar 2001 sind die im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 98 vorgesehenen Einkaufsbeschränkungen in Kraft getreten. Gewollt war eine steuerliche Missbrauchsbekämpfung, gegen die nichts einzuwenden ist. Geworden ist daraus aber eine völlig systemwidrige, praxisfremde generelle Einkaufsbeschränkung, die nicht nur die wenigen Missbrauchsfälle erfasst, sondern auch die legitimen und sachgerechten Einkäufe von versicherten Personen im Kaderbereich. Die Regelung ist in der Praxis nur schwer umzusetzen und verlangt von den Vorsorgeeinrichtungen komplizierte Berechnungen. Der hier den Vorsorgeeinrichtungen auferlegte zusätzliche Verwaltungsaufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu den wenigen Anwendungsfällen und zum eigentlich anvisierten Ziel einer Missbrauchsbekämpfung.

Individualisierung Rechnung tragen
Die Versicherten verlangen heute von ihren Vorsorgeeinrichtungen mehr Flexibilität und Individualisierung bei der Wahl und Gestaltung der Vorsorgepläne und Vorsorgemöglichkeiten. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen mit grosser Besorgnis feststellen, dass die Steuerbehörden des Bundes und der Kantone gerade in die gegenteilige Richtung zielen. Gestützt auf eine sehr enge Auslegung der geforderten Planmässigkeit und Kollektivität der beruflichen Vorsorge widersetzen sie sich weitgehend der heute nötig gewordenen Flexibilisierung. Sie verhindern damit, dass die Vorsorgeeinrichtungen auf die berechtigten Anliegen ihrer Versicherten nach mehr Wahlmöglichkeiten innerhalb des betrieblichen Vorsorgesystems eingehen können. Die Vorsorgeeinrichtungen appellieren deshalb an die Steuerbehörden des Bundes und der Kantone, Hand zu liberaleren und zeitgemässeren Vorsorgelösungen zu bieten, die den berechtigten Wünschen der Versicherten nach vermehrter Individualisierung Rechnung trägt.

Weitere Anfragen richten Sie bitte an: Dr. Jean J. Pfitzmann, Vizepräsident ASIP, Tel. 032 722 56 56 (von 14.30 bis 17.00 Uhr).

Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.