Kapitalbezug , Ratgeber

15. Dezember 2020 16:45

Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se

Ein Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se ist in be­son­de­ren Fäl­len mög­lich. Wenn Sie einen Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se wün­schen und schon vor der Pen­sio­nie­rung von Ih­rem Vor­sor­ge­gut­ha­ben pro­fi­tie­ren möch­ten, dann ha­ben Sie ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten.

Ein Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se ist bei­spiels­wei­se mög­lich, wenn Sie Wohn­ei­gen­tum er­wer­ben oder sich selbst­stän­dig ma­chen möch­ten. Auch bei ei­ner de­fi­ni­ti­ven Aus­rei­se aus der Schweiz kann ein Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se gel­tend ge­macht wer­den.

Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se: ASIP en­ga­giert sich für die Zu­kunft

Häu­fig wird der Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se ge­nutzt, um Wohn­ei­gen­tum zu fi­nan­zie­ren. Wenn das vor­han­de­ne Ei­gen­ka­pi­tal für die Fi­nan­zie­rung von Wohn­ei­gen­tum nicht aus­reicht, ist ein Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se ei­ne in­ter­essan­te Mög­lich­keit. Wer Wohn­ei­gen­tum er­wer­ben möch­te, kann einen Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se gel­tend ma­chen oder sich für ei­ne Ver­pfän­dung der Gel­der in der 2. Säu­le ent­schei­den.

Al­ler­dings hat ein Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se im­mer Kon­se­quen­zen. Das BVG – Bun­des­ge­setz über die be­ruf­li­che Al­ters-, Hin­ter­las­se­nen- und In­va­li­den­vor­sor­ge – sieht grund­sätz­lich einen Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se vor, wenn man selbst ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum er­wer­ben möch­te. Ein Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se bringt zwar Ei­gen­ka­pi­tal und Im­mo­bi­li­en­käu­fer be­nö­ti­gen we­ni­ger Fremd­ka­pi­tal, sie kön­nen aber auch we­ni­ger Schuld­zin­sen steu­er­lich gel­tend ma­chen.

Zu­dem wer­den die Leis­tun­gen aus der 2. Säu­le durch einen Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se ge­kürzt. Die­se Kür­zun­gen soll­ten durch pri­va­te Vor­sor­ge­mass­nah­men im Rah­men der 3. Säu­le auf­ge­fan­gen wer­den.

Vor­be­zug Pen­si­ons­kas­se: Selbst­stän­dig­keit oder Aus­rei­se aus der Schweiz

Ein Vor­be­zug aus der Ren­ten­kas­se ist auch mög­lich, wenn man sich selbst­stän­dig macht und nicht mehr der be­ruf­li­chen ob­li­ga­to­ri­schen Vor­sor­ge un­ter­steht. Wer die Schweiz de­fi­ni­tiv ver­las­sen und sich im Aus­land nie­der­las­sen möch­te, kann eben­falls einen Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se be­an­tra­gen.

Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se: im­mer gut ab­wä­gen

Ein Vor­be­zug aus der Pen­si­ons­kas­se ist im­mer auch mit ge­wis­sen Ri­si­ken ver­bun­den. In­for­mie­ren Sie sich beim Schwei­ze­ri­schen Pen­si­ons­kas­sen­ver­band über die vie­len Vor­tei­le der Pen­si­ons­kas­sen und las­sen Sie sich rund um die 2. Säu­le in der Schweiz be­ra­ten. Bei je­dem ge­plan­ten Vor­be­zug soll­te Ih­nen zu­dem ih­re Pen­si­ons­kas­se die Vor- und Nach­tei­le ei­nes Vor­be­zugs auf­zei­gen. Der Ent­scheid liegt letzt­lich aber im­mer beim Ver­si­cher­ten.

Ver­bot des Vor­be­zugs?

Der ASIP be­grüsst Mass­nah­men grund­sätz­lich, den Fi­nanz­haus­halt der Er­gän­zungs­leis­tun­gen (EL) in den Griff zu be­kom­men. Er­gän­zend zu grund­sätz­li­chen An­pas­sun­gen im Recht der EL, gab uns gibt es aber im­mer wie­der auch Vor­schlä­ge, Vor­be­zü­ge im BVG zu un­ter­sa­gen oder ein­zu­schrän­ken, ins­be­son­de­re Vor­be­zü­ge zur Fi­nan­zie­rung von Selb­stän­dig­keit. Letzt­lich ist zwi­schen Ei­gen­ver­ant­wor­tung und Stär­kung des EL-Fi­nanz­haus­hal­tes zu ent­schei­den. Der ASIP spricht sich ge­gen ei­ne Strei­chung des Vor­be­zugs aus. Ein sol­ches Ver­bot wür­de we­nig nüt­zen, aber vie­le be­stra­fen und der Frei­heit im Um­gang mit ih­rem Ka­pi­tal be­rau­ben.

Vor­be­zü­ge für den Er­werb von Wohn­ei­gen­tum:
Für den Er­werb von Wohn­ei­gen­tum soll ein Vor­be­zug nach wie vor mög­lich sein. Das Haus oder die Woh­nung stellt einen Wert dar, der der Al­ters­vor­sor­ge er­hal­ten bleibt.

Photo by Yannes Kiefer on Unsplash

#Kapitalvorbezug. Kapitalbezug #Wohneigentum

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