Reformen

20. April 2021 12:32

Falsche Ta­bus in der Al­ters­vor­sor­ge?

Ger­hard Schwarz von der NZZ be­schäf­tigt sich mit Ta­bus in der Al­ters­vor­sor­ge:

"Ers­tens ver­langt je­de nach­hal­ti­ge Fi­nan­zie­rung der Al­ters­vor­sor­ge, dass man sau­ber rech­net. Und es ist weiss Gott ei­ne ein­fa­che Rech­nung: Wenn man frü­her in Ren­te geht und da­her im sta­tis­ti­schen Durch­schnitt (von dem fast je­der Ein­zel­fall ab­weicht) län­ger Ren­te be­zieht, muss die jähr­li­che Ren­te klei­ner aus­fal­len; wenn man län­ger ar­bei­tet und so­mit ab dem Ren­ten­be­zug ei­ne klei­ne­re Le­bens­er­war­tung hat, kann die Ren­te hö­her aus­fal­len. Das gilt für die AHV, und es gilt für die zwei­te Säu­le.

Län­ger ar­bei­ten be­deu­tet zwei­er­lei, näm­lich län­ger Bei­trä­ge zah­len und we­ni­ger lang Ren­te be­zie­hen. Der­zeit strotzt das Sys­tem vor Un­ge­rech­tig­kei­ten. Die Um­wand­lungs­sät­ze in der zwei­ten Säu­le sind viel zu hoch, und wenn man über 65 hin­aus ar­bei­tet und be­reits AHV be­zieht, zahlt man trotz­dem wei­ter AHV-Prä­mi­en, oh­ne dass sich dies je in der AHV-Ren­te nie­der­schlü­ge.

Da­mit ver­knüpft ist, zwei­tens, dass man sich von der Idee ei­nes fi­xen Ren­ten­al­ters ver­ab­schie­den muss. Statt­des­sen soll­te man ein Re­fe­ren­zal­ter ein­füh­ren, et­wa 60, ab dem man völ­lig fle­xi­bel ei­ne Ren­te be­zie­hen kann. Wenn man sau­ber rech­net, ist klar, dass man mit 60 ei­ne klei­ne Ren­te be­kommt, mit 65 ei­ne deut­lich hö­he­re und mit 67 ei­ne noch hö­he­re. Die gros­se ge­sund­heit­li­che Be­las­tung be­son­ders an­stren­gen­der Be­ru­fe lässt sich mit ei­nem Zu­schlag aus­glei­chen.

Zur sau­be­ren Rech­nung ge­hört aber vor al­lem die Be­rück­sich­ti­gung der Le­bens­er­war­tung je­der Al­ters­ko­hor­te. Es kann sein, dass ei­ni­ge Jahr­gän­ge hö­he­re, nach­fol­gen­de Jahr­gän­ge aber wie­der et­was nied­ri­ge­re Ren­ten er­hal­ten, weil de­ren Le­bens­er­war­tung im Re­fe­ren­zal­ter hö­her ist. Die Ge­samt­sum­me der Zah­lun­gen ab dem Ren­ten­be­zug bleibt gleich, aber die Ren­te pro Jahr ist un­ter­schied­lich.

Kei­ne Scho­nung der Rent­ner

Schliess­lich soll­te man, drit­tens, den Irr­glau­ben über­win­den, man kön­ne die Al­ters­vor­sor­ge un­ter völ­li­ger Scho­nung der Rent­ner sa­nie­ren. Be­sitz­stand­wah­rung für al­le heu­ti­gen Rent­ner und viel­leicht noch für die Jahr­gän­ge, die erst dem­nächst 65 wer­den, mag po­li­tisch ver­lo­ckend sein. Das ver­hin­dert näm­lich, dass sich die Äl­te­ren ge­gen ei­ne Re­form stem­men. Aber bis ei­ne Re­form greift, wird es auf die­se Wei­se ein Jahr­zehnt oder län­ger dau­ern."

Letz­te­res ist hei­kel, ei­ne In­itia­ti­ve da­zu brach­te nicht ge­nü­gend Un­ter­schrif­ten zu­sam­men. Aber die ers­ten bei­den Punk­te stim­men mit den For­de­run­gen des ASIP über­ein. 

Mehr da­zu hier:
https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/falsche-tabus-in-der-altersvorsorge-drei-unbequeme-wahrheiten-vor-denen-alle-kopfscheu-werden/ar-BB1fPJra?li=BBqg9qR&srcref=rss

#Zweite Säule #berufliche Vorsorge #BVG21 #BVG-Mindest-Umwandlungssatz #Dreisäulen-System

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