5. September 2007

Anpassung BVG-Mindestzinssatz

Anpassung BVG-Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu, aber….  

5. September 2007 / Der ASIP unterstützt den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2008 von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben.

Die moderate Erhöhung trägt der aktuellen Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung.
Festzuhalten ist aber, dass das Konzept zur Bestimmung des Mindestzinssatzes nicht zu befriedigen vermag. Mit diesem politischen Entscheid wird den Vorsorgeeinrichtungen heute eine Verpflichtung auferlegt, die gebildeten Altersguthaben 2008 mit diesem Satz zu verzinsen – unabhängig von der weiteren Finanzmarktentwicklung und der konkreten Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Erträge zu verteilen, bevor diese erwirtschaftet werden, ist falsch und widerspricht letztlich den Interessen der Versicherten. Dringend erforderlich ist eine Regelung, welche für die Versicherten jeweils Ende Jahr eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen definiert, ohne dass die Politik dazu interveniert. Das Neue BVG des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP weist dazu einen gangbaren Weg. Die Führungsorgane sind verpflichtet, dem gesparten Altersguthaben den entsprechenden Anteil am erzielten Überschuss, der sich aus der transparent gestalteten Jahresrechnung ergibt, gutzuschreiben.

Mit einem solchen Vorgehen werden vermeintliche Garantien aufgegeben und Freiheiten gewonnen, die letztlich dem Versicherten mehr bringen als ein marktfremder, politisch gefärbter Mindestzinssatz. 

ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband 

Zur Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen der Direktor des ASIP, Hanspeter Konrad, zur Verfügung (043 243 74 15). 

Der ASIP setzt sich für die Erhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge ein. Er repräsentiert 1047 Mitglieder mit einem Vorsorgevermögen von gegen CHF 370 Milliarden.

ASIP – Schweizerischer Pensionskassenverband; Pressestelle

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Mail                            info@asip.ch
Internet                      www.asip.ch

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