Barauszahlung , Austrittsleistung , Freizügigkeitsleistung FZL , Verwendung

10. Juni 2005

3.VO-Paket und Rentenvorbezug

Der Bundesrat hat das Mindestalter für den Rentenvorbezug in der 2. Säule nach intensiven Bemühungen des ASIP immerhin auf 58 statt auf 60 Jahre festgelegt.

Frühpensionierung erst ab 58:

Der ASIP bedauert Bundesratsentscheid  

Steuerlich motivierter Eingriff in den Gestaltungsspielraum der Vorsorgeeinrichtungen – Verschlechterung der Vorsorgepläne in der 2. Säule 

Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) weist mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass sich der Bundesrat im Rahmen des heute verabschiedeten 3. Verordnungspaketes über die klaren Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens hinwegsetzte. Mit seinem Entscheid, das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt in der weitergehenden und ausserobligatorischen Vorsorge generell auf 58 Jahre festzulegen, verhindert er betriebsbezogene, flexible Vorsorgelösungen zugunsten der Versicherten. Dabei geht es um reglementarische Ordnungen der einzelnen Pensionskassen, welche mit guten personalpolitischen und sozialpartnerschaftlich geprägten Gründen für die Versicherten ein früheres mögliches Rücktrittsalter vorsehen.  

Der Bundesrat hat es verpasst, die ihm in diesem Bereich zuerkannte Regelungskompetenz im Sinne einer vorsorgefreundlichen Definition der 2. Säule wahrzunehmen. Mit seinem Entscheid zwingt er ohne sachlich nachvollziehbare Gründe zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen zu Anpassungen ihrer Reglemente, mithin zu einer Verschlechterung der Vorsorgepläne.

Zürich, 10. Juni 2005

Für weitere Auskünfte steht Ihnen
Herr Hanspeter Konrad, Geschäftsführer ASIP,
zur Verfügung: 043 243 74 15

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