27. Mai 2005

MV ASIP 2005

ASIP fordert mehr Gestaltungsspielraum für die Stiftungsräte sowie vorsorgerechtlich und nicht steuerrechtlich motivierte Lösungen im Rahmen des 3. Verordnungspaketes der BVG-Revision

27.05.2005 - 10:00 Uhr

Zürich (ots) - Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) hat anlässlich seiner Mitgliederversammlung in Lausanne zu aktuellen Fragen im Umfeld der beruflichen Vorsorge klar Stellung bezogen. Er forderte insbesondere Bundesrat und Parlament auf, den Gestaltungs- und Handlungsspielraum der Führungsorgane nicht weiter einzuschränken.
Im Hinblick auf die Anpassung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) im Zusammenhang mit der 1. BVG-Revision (3. Verordnungspaket) muss der Bundesrat die klaren Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigen. Es müssen weiterhin betriebsbezogene, flexible Vorsorgelösungen ohne unnötige oder sachwidrige Einschränkungen möglich sein. Verfehlt ist es beispielsweise, das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt in der weitergehenden und ausserobligatorischen Vorsorge generell auf 60 Jahre festzulegen.

Diese Bestimmung ist im Sinne der klaren Stellungnahmen dahingehend zu korrigieren, dass das zulässige reglementarische Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt auf 55 Jahre festgelegt wird. Es geht um reglementarische Ordnungen, welche mit guten personalpolitischen und sozialpartnerschaftlich geprägten Gründen für die Versicherten ein früheres mögliches Rücktrittsalter vorsehen. 

 
Präsident Hans Ender wies darauf hin, dass der ASIP seine Mitglieder vermehrt in den Meinungsbildungsprozess einbeziehen will. Er forderte zudem die Stiftungsräte auf, den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum zu nutzen, und unterstrich den Stellenwert einer sachgerechten Information und Kommunikation der Pensionskassen gegenüber den Versicherten. 

 ots Originaltext: ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband 
 
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