BVG-Reformen

9. April 2002

Senkung der BVG-Eintrittsschwelle bringt nur Mini-Renten

Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP will Freiheit der Pensionskassen bei der Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP unterstützt die Haltung des Arbeitgeber-, Gewerbe- und Bauernverbandes gegen die Senkung der Eintrittsschwelle auf 12'360 Franken, wie sie von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit im Hinblick auf die bevorstehende Sondersession zur 1. BVG-Revision vorgeschlagen worden ist. Die einzelnen Pensionskassen, die paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleitet werden, sollen die Eintrittsschwelle nach freiem Ermessen unter den heutigen Wert von 24'720 Franken senken können.
Der ASIP hält dazu fest, dass bereits heute viele Pensionskassen in eigener Verantwortung die BVG-Eintrittsschwelle gesenkt haben.

Missverhältnis von Aufwand und Ertrag
Der Pensionskassenverband ASIP weist auf das Missverhältnis von Aufwand und Ertrag des jetzt dem Nationalrat vorliegenden Vorschlags hin. Bei der Unterstellung der Versicherten ab einem Schwellenlohn von 12'360 Franken, bei einem versicherten Mindestlohn von 3090 Franken, würde nach 40 Beitragsjahren eine monatliche Altersrente von 88 Franken resultieren. Je nach Lohn müssten vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zwischen 13 und 26 Franken pro Monat einbezahlt werden, wozu sich noch Administrationskosten gesellten, die unabhängig von der Lohnhöhe anfallen. Indessen ist sich der ASIP des politischen Druckes in Bezug auf eine Absenkung bewusst. Als Kompromisslösung könnte der Pensionskassenverband allenfalls die Senkung der Eintrittsschwelle auf 18'360 Franken, bei einem versicherten Mindestlohn von 6180 Franken, zustimmen. Diese Zustimmung ist jedoch an den Verzicht auf eine Plafonierung bei den versicherbaren Löhnen beziehungsweise bei den Einkaufssummen in die Pensionskassen geknüpft, wie die vorberatende nationalrätliche Kommission beantragt.

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