Governance

20. Juni 2001

Die Gelder gehören den Versicherten

Die Pensionskassen wehren sich gegen den Millionenraub von Versichertengeldern durch die Unterstellung unter die Stempelabgabe und den Status als Effektenhändler. Dieser diskriminatorische Blitzentscheid des Parlamentes im dringlichen Verfahren darf nicht ins ordentliche Recht überführt werden.

Ab dem 1. Juli 2001 gelten Pensionskassen als Effektenhändler und müssen jährlich zwischen 180 und 240 Millionen Franken an Stempelsteuern dem Bund zahlen Diese happigen Beträge müssen mit Geldern der Versicherten bezahlt werden, denn die Gelder in den Pensionskassen gehören den versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und nicht den Pensionskassen, die diese nur treuhänderisch verwalten. Die ausländischen institutionellen Anleger und ihre ausländischen versicherten Arbeitnehmer/innen unterliegen dieser Steuerpflicht hingegen nicht. Dies ist eine krasse Diskriminierung der Schweizer Versicherten, die nicht akzeptiert werden kann. Im Steuerpaket 2001 soll diese Rechtsungleichheit, die auf dem dringlichen Verfahrensweg vom Parlament beschlossen wurde, still und heimlich ins ordentliche Recht überführt werden. Heftig und laut wird über die steuerliche Entlastung von Ehepaaren und Familien und über den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums diskutiert. Dass im gleichen Steuerpaket aber denselben Personen, Ehefrauen und Ehemännern, Müttern und Vätern, die erwerbstätig und in der 2. Säule versichert sind, mit der Umsatzabgabepflicht ihrer Pensionskasse das Geld wieder aus der Tasche genommen wird, das wird von den Politikern tunlichst verschwiegen. Nicht nur der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP, sondern auch die Gewerkschaften als Interessenvertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die Arbeitgeberverbände als Vertreter der Arbeitgeber, die Beiträge an die berufliche Vorsorge für die soziale Absicherung ihrer Angestellten und nicht für den Steuerhunger des Bundes zahlen, müssen sich gegen eine solch stossende und ungerechte Gesetzgebung zur Wehr setzen. Die nächste Nummer der ASlPosition des Schweizerischen Pensionskassenverbandes widmet sich diesem Thema.

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