Reformen , Umwandlungssatz

29. Januar 2021 11:46

BV­G21 – Na­tio­nal­rä­tin Ruth Hum­bel (CVP) fa­vo­ri­siert Rück­stel­lungs­mo­dell

Die BVG-Re­form kommt nun ins Par­la­ment. Zu­nächst ist die Kom­mis­si­on für so­zia­le Si­cher­heit und Ge­sund­heit (SGK) des Na­tio­nal­rats am Zug. Ih­re Prä­si­den­tin Ruth Hum­bel (CVP) nimmt in der Schweizer Personalvorsorge Stel­lung da­zu, wel­che Punk­te ih­r bei der Re­form am wich­tigs­ten sind, wo ih­re Par­tei steht und wann die BVG-Re­form in Kraft tre­ten könn­te.

Da­bei un­ter­stützt sie auch ex­pli­zit den Vor­schlag des ASIP, den die­ser mitt­ler­wei­le als «Rück­stel­lungs­mo­dell» be­zeich­net, um den we­sent­li­chen Un­ter­schied zu den an­de­ren Vor­schlä­gen zu be­to­nen. Die­ser be­steht dar­in, dass die Aus­gleichs­mass­nah­men für die Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on aus vor­han­de­nen und für sol­che Fäl­le ge­bil­de­ten Rück­stel­lun­gen fi­nan­ziert wer­den sol­len. Die Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on steht zu kurz vor der Pen­sio­nie­rung, um Ren­ten­ein­bus­sen durch er­höh­te Sp­ar­bei­trä­ge ab­zu­fe­dern. Für sie braucht es des­halb an­de­re Aus­gleichs­mass­nah­men, als für jün­ge­re Ge­ne­ra­tio­nen. Der Bun­des­rat möch­te die­se über neue Lohn­ab­zü­ge fi­nan­zie­ren. Weil je­doch nur 14% der Pen­si­ons­kas­sen über­haupt be­trof­fen sind, wä­re dies un­fair ge­gen­über den Ver­si­cher­ten der an­de­ren 86%, die dann zwei­mal zur Kas­se ge­be­ten wür­den. Zu­dem wä­re nicht ge­re­gelt, was mit den vor­han­de­nen Rück­stel­lun­gen pas­sie­ren soll. 

Ruth Hum­bel be­grün­det denn auch, dass sie de­zi­diert ge­gen die­sen Ren­ten­zu­schlag ist, «weil ich nicht weiss, wel­che Ar­beit­ge­ber wirk­lich hin­ter dem Vor­schlag ste­hen. Vom De­tail­han­del über Ga­stro bis zur Phar­ma ha­ben sich in­zwi­schen ei­ni­ge da­ge­gen aus­ge­spro­chen. Das zeigt, dass der Vor­schlag nicht mehr­heits­fä­hig ist, weil der Um­ver­tei­lungs­me­cha­nis­mus in der 2. Säu­le sys­tem­fremd ist. ... Ich fa­vo­ri­sie­re das Mo­dell des ASIP. Ich war schon bei der Al­ters­vor­sor­ge 2020 für ei­ne de­zen­tra­le Lö­sung. Im BVG muss je­de Vor­sor­ge­ein­rich­tung Rück­stel­lun­gen bil­den. Wenn man wei­ter­hin mit ei­nem Um­wand­lungs­satz von 6.8 Pro­zent kal­ku­liert, muss man auch wei­ter­hin 6.8 Pro­zent fi­nan­zie­ren müs­sen. Senkt man den Satz auf 6 Pro­zent, braucht es Vor­ga­ben, wie lan­ge die die Über­gangs­ge­ne­ra­tio­nen zu un­ter­stür­zen sind.»

Das In­ter­view in vol­ler Län­ge fin­det sich in der «Schweizer Personalvorsorge».

 

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