22. März 2021 16:45
NZZ und Tages-Anzeiger über die BVG21

Neue Zürcher Zeitung und Tages-Anzeiger berichten heute über die aktuellen Reformen der Altersvorsorge, AHV21 und BVG21.
Die NZZ will aufzeigen, "mit wie viel «falschem» Zahlenmaterial im Vorsorgesystem gerechnet wird."
Beispiel Mindestzins: "Der Bundesrat hat im November entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auch 2021 bei 1% zu belassen, und folgte damit nicht dem Rat der Expertenkommission. Ein Mindestzins sollte tief angesetzt werden. Vorsorgeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, Wertschwankungsreserven für harte Zeiten zu bilden. Und Vorsorgeeinrichtungen zahlen im Obligatorium weiterhin zu hohe Renten aus, was gemäss Hug zu einem Raubbau an der Substanz führt". In der Tat macht ein zu hoher Mindestzins keinen Sinn, denn egal wie niedrig er angesetzt ist, diePensionskassen zahlen immer mehr aus – falls sie sich das wirklich leisten können.
Beispiel BVG-Mindest-Umwandlungssatz: Der "im Pensionskassengesetz (BVG) vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz beträgt 6.8% für den obligatorischen Teil. Für überobligatorische Guthaben kann die Pensionskasse den Umwandlungssatz selbst bestimmen. Zahlreiche Kassen verwenden hier tiefere Sätze und quersubventionieren so die Rente aus dem obligatorischen Guthaben. Wird aus Obligatorium und Überobligatorium eine Mischrechnung gemacht, dann nennt man das System umhüllend. Im umhüllenden Modell wird ein einheitlicher Rentenumwandlungssatz sowohl für den obligatorischen Teil als auch den überobligatorischen Teil angewendet. ... Ist dieser Prozentsatz zu hoch angesetzt – weil die Leute länger leben und weil auf dem Altersguthaben über die Restlebensdauer zu wenig Zins verdient wird –, reicht das angesparte Altersguthaben nicht aus, um die Rente bis zum Lebensende zu finanzieren. Das fehlende Geld kommt dann von der Aktivgeneration. Mittlerweile werden in der beruflichen Vorsorge jährlich 7 Mrd. Fr. von Aktiven zu Rentnern umverteilt."
Beispiel Lebenserwartung: "zu tief angesetzt: Die Lebenserwartung wird auch von Vorsorgeeinrichtungen oft unterschätzt: Viele Kassen stützen sich auf die statistische Lebenserwartung. Diese ist aber ein historischer Wert und gilt für den Durchschnittsschweizer ab Geburt, aber nicht für eine 50-jährige Schweizerin mit guter Gesundheit."
Beispiel Kosten: Viele meinen, die Verwaltungskosten der Pensionskassen seien zu hoch und man müsse nur hier etwas verbessern, um den zu hohen BVG-Mindest-Umwandlungssatz beibehalten zu können. Doch "die PK haben sich in den vergangenen Jahren diesbezüglich stark verbessert, die durchschnittlichen Vermögensverwaltungskosten sind noch bei etwa 45 Basispunkten», sagt (c-alm-Experte) Baumann. Man könne sein Geld nirgends so günstig verwalten lassen wie in einer Pensionskasse."
Beim Tages-Anzeiger liegt der Schwerpunkt auf den Folgen für die Jungen, die sich aus den falsch justierten Zahlen im System ergeben. Wegen der massiven und steigenden Umverteilung in den ersten beiden Säulen und des Schuldenbergs aufgrund der Pandemie brauche es einen neuen Generationenvertrag, aber mit umgekehrtem Vorzeichen "wie bei der Gründung der AHV anno 1948. Damals verpflichteten sich die Erwerbstätigen, die Renten der anderen zu zahlen – im Vertrauen darauf, dass die Jüngeren einmal für ihre aufkommen.
Heute braucht es aber einen Vertrag, der über die Altersvorsorge hinausgeht und der die Älteren in die Pflicht nimmt. Sie sollen sich verpflichten, den Nachkommenden alle wichtigen Gebrauchsgüter intakt weiterzugeben: die Vorsorgewerke, die Staatskasse, die Umwelt.
Sie tun es letztlich zum eigenen Vorteil: Keiner der jungen Männer und Frauen hat einst den Generationenvertrag unterschrieben. Und wenn sie nur Lasten erben, steigen sie aus dem Vertrag aus." Mehr dazu hier.
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