ASIP-Stellungnahmen , Reformen , Umwandlungssatz

16. Januar 2020 17:14

Re­form­vor­schlag des ASIP ist fai­rer und güns­ti­ger

Dass es dringend eine Reform der wichtigsten Parameter der 2. Säule braucht – und insbesondere eine Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes – ist mittlerweile unbestritten, anders als noch vor ein paar Jahren. Dennoch gibt es weiterhin Uneinigkeit über den richtigen Weg. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hatte im Mai einen eigenen Vorschlag lanciert, der weniger Rücksicht nimmt auf politische Partikularinteressen, aber dafür fachlich fundiert ist und sich an der Realität der Praxis orientiert, baut er doch auf dem gesammelten Knowhow der involvierten Experten auf und nicht auf theoretischen Wunschvorstellungen, die mehr mit politischen Zielen und ideologischen Vorstellungen zu tun haben, als mit der Realität in der zweiten Säule. 

Unabhängig davon haben die so genannten Sozialpartner (auch der ASIP vertritt im Prinzip die Sozialpartner, weil seine Mitglieder paritätisch sowohl von Vertretern der Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber geführt werden) ebenfalls einen Vorschlag erarbeitet, der auf Kompromissen bei den politischen Zielen und ideologischen Wunschvorstellungen basiert, eine systemfremde Umverteilung in der zweiten Säule einführt und zementiert und unnötige Zusatzkosten auf unabsehbare Zeit mit sich bringt, weil er für Versicherte, die das gar nicht nötig hätten, die Leistungen erhöht. Zudem ist der Vorschlag unfair, weil Versicherte von Pensionskassen, die die Leitplanken bereits in Eigenregie korrigiert haben, ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden, jedoch nicht für ihre eigene Pensionskasse, sondern für andere – ein krasser Verstoss gegen das Prinzip, dass das in der zweiten Säule angesparte und erwirtschaftete Kapital einem selbst gehört. Der Vorschlag der Sozialpartner ist technokratisch, fachlich nicht abgestützt und nicht im Interesse der meisten Versicherten, denn er bringt nur ca. einem Drittel aller Versicherten Vorteile, aber zahlen müssen dafür alle anderen, weil nach dem Giesskannenprinzip ein unnötiger Leistungsausbau finanziert werden soll. Trotzdem hat der Bundesrat diesen Vorschlag und nicht den des Fachverbands weitgehend übernommen, mit nur kleinen Anpassungen, die auch dem Vorschlag des ASIP entsprechen.

Als wäre dies alles nicht schon genug, haben nun gegen Ende letzter Woche gewisse politische Kreise einen Angriff gegen den Vorschlag des ASIP lanciert und ihm vorgeworfen, die Kosten des bundesrätlichen Vorschlags zu hoch anzusetzen. Die Zeitungen von Tamedia haben diese Kritik übernommen, die Stellungnahme des ASIP aber nur teilweise widergegeben. 

Wir nutzen deshalb die Gelegenheit und ergänzen, was gefehlt hat, indem wir die Stellungnahme des ASIP im Original zitieren. Zwei Dinge stechen dabei heraus, die in der Medienberichterstattung ausgelassen wurden. Erstens, dass beim bundesrätlichen Vorschlag für Vollversicherer ein Gewinn entsteht. Hier wäre zu diskutieren und interessant zu wissen, was mit diesem Gewinn nachher passiert. Zweitens die Frage, wie man bei einer zeitlich unbegrenzten Erhöhung der Kosten auf einen fixen Gesamtbetrag kommt., der dann mit dem tatsächlichen Fixbetrag beim ASIP-Modell verglichen werden kann. Fazit: diese Reform wird noch einiges zu diskutieren geben. 

"Die Disqualifizierung des ASIP-Modells ist nicht nachvollziehbar. Die zwischenzeitlich in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates ausgewiesenen Zahlen, untermauern unsere Berechnungen. Der Arbeitgeberverband weiss, dass für diese Berechnungen entscheidend ist, welchen Umhüllungsgrad den Modellen zugrunde gelegt wird. Der Umhüllungsgrad ist immer nur eine Schätzung und wir haben unsere Berechnungen transparent ausgewiesen. Dass die Pensionskassen hier mit einem etwas anderen Wert rechnen, könnte seinen Ursprung ja auch darin haben, dass wir hier andere Erfahrungswerte haben. Wir haben diesbezüglich keineswegs mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs von 0 gerechnet, da sonst die Kosten um einiges höher ausgefallen wären.

Die 600 MCHF Kosten für die Übergangsgeneration fallen im ASIP-Modell aus faktischen Gründen nicht an und dürften deshalb auch gar nicht eingerechnet werden. Die Übergangsgeneration wird komplett durch bestehende Rückstellungen finanziert, die gemäss FRP2 heute bereits bei allen BVG-nahen Kassen für genau diesen Zweck gebildet sein müssen. Im Gegenteil wird ein kleiner Teil der Rückstellungen sogar noch aufgelöst werden können. Beim SAV-Modell müssen diese Rückstellungen nicht für die Übergangsgeneration eingesetzt werden, weil die Finanzierung über Zusatzbeiträge erfolgt. Sie können also aufgelöst werden. Bei den Vollversicherern wäre dann zu diskutieren, was mit diesem Gewinn nachher passiert und ob er wirklich für eine Entlastung der Versicherten und der Arbeitgeber genutzt wird.

Etwa ausführlicher noch zur Übergangsgeneration: Der grosse Unterschied liegt in der Form der Finanzierung. Der ASIP schlägt für die unmittelbar von der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes betroffene Übergangsgeneration während 10 Jahren ab Inkrafttreten der Vorlage eine prozentuale Erhöhung des BVG-Altersguthabens vor, unter Anrechnung des Überobligatoriums. Diese Kompensation soll durch die einzelnen Pensionskassen dezentral erbracht werden. Entsprechende Mittel sind bei jeder BVG-nahen Kasse schon zurückgestellt, da der PK-Experte ab dem frühestmöglichen Rücktrittsalter für Versicherte die Pensionierungsverluste zurückstellen muss. Damit ergibt sich in diesen Pensionskassen keine Zusatzbelastung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Stark überobligatorische Kassen sind von der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes nicht betroffen. Das ASIP-Modell verhindert somit nicht nur eine systemwidrige und durch nichts zu rechtfertigende Umverteilung zwischen den Pensionskassen. Es sorgt vor allem auch für Fairness, denn die Versicherten der Pensionskassen, die den Umwandlungssatz bereits gesenkt haben, würden sonst ein zweitens Mal zur Kasse gebeten, müssten die systemfremde Umverteilung finanzieren und damit gegen das Grundprinzip der zweiten Säule verstossen, wonach die Versicherten primäre für den eigenen Ruhestand Geld zurücklegen. Zudem haben die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen des ASIP-Vorschlages eine vergleichbare Wirkung, ohne dass eine teure, komplizierte und unnötige Umverteilung installiert werden muss.

Vor diesem Hintergrund ist der vorgeschlagene Mechanismus für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus abzulehnen. Die fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5% auf dem AHV-Lohn – schiessen weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen. Um ein letztes Mal auf den Kostenvergleich zurückzukommen: Das ASIP-Modell ist zeitlich präzise limitiert, die Kosten somit sicher begrenzt. Das SAV-Modell führt eine zeitlich unbegrenzte, teure und unfaire Umverteilung ein. Man darf die Frage stellen, wie man bei einer zeitlich unbegrenzten Erhöhung der Kosten auf einen fixen Gesamtbetrag kommt.“

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