Reformen , Umwandlungssatz , ASIP Faktenchecks

6. September 2021 16:30

Fak­ten­check: Ge­werk­schaftspro­pa­gan­da mit Ren­ten­klau

"Ge­werk­schaf­ten wit­tern Ren­ten­ab­bau auf Kos­ten von We­nig­ver­die­nern. Der Streit um die Pen­si­ons­kas­sen­re­form geht wei­ter. Ein Kom­pro­miss ist nicht in Sicht", so heisst es bei SRF online. Da­bei schre­cken die Ge­werk­schaf­ten nicht vor Falsch­in­for­ma­tio­nen zu­rück. 

Die neu­en Vor­schlä­ge bräch­ten einen Ren­ten­ab­bau, rech­net der Ge­werk­schafts­bund vor und macht ein Bei­spiel: «Für 48-jäh­ri­ge Frau­en wür­den sie ei­ne Ren­ten­ein­bus­se von 200 Fran­ken mo­nat­lich be­deu­ten.» Von der Ab­fe­de­rung wür­de sie nicht pro­fi­tie­ren." Bei die­ser Rech­nung wer­den je­doch Tat­sa­chen nicht kor­rekt dar­ge­stellt. 

Aus Fair­ness wird ein kon­stru­ier­ter Ren­ten­klau

Sämt­li­che Vor­schlä­ge zur BVG-Re­form bein­hal­ten Aus­gleichs­mass­nah­men, die si­cher­stel­len sol­len, dass die 10 bis 15 Jahr­gän­ge, die vor der Pen­sio­nie­rung ste­hen, trotz Sen­kung des BVG-Min­de­stum­wand­lungs­sat­zes kei­ne Ein­bus­sen er­lei­den. Das Ren­ten­ni­veau bleibt er­hal­ten. Auch bei der er­wähn­ten 48-jäh­ri­gen Frau.

Fakt ist al­ler­dings auch, dass nur 14% der Ver­si­cher­ten von die­ser Sen­kung über­haupt be­trof­fen wä­ren. Die al­ter­na­ti­ven Vor­schlä­ge zum Bot­schafts­mo­dell se­hen des­halb al­le vor, dass nur die be­trof­fe­nen Ver­si­cher­ten Aus­gleichs­zah­lun­gen er­hal­ten und nicht auch noch die, die kei­nen Aus­gleich brau­chen, weil ih­re Pen­si­ons­kas­sen de­ren ef­fek­ti­ven Um­wand­lungs­satz schon längst ge­senkt ha­ben. 

Dies kommt ins­ge­samt viel güns­ti­ger und ist oben­drein auch viel fai­rer. Denn so wird ver­mie­den, dass Hoch­lohn­emp­fän­ger einen Zu­stupf von mo­nat­lich 200 Fran­ken er­hal­ten, fi­nan­ziert vor al­lem durch die Jün­ge­ren, de­nen heu­te schon auf­grund des zu ho­hen BVG-Min­de­stum­wand­lungs­sat­zes er­heb­li­che Sum­men weg­ge­nom­men wer­den, um die Pen­sio­nie­rungs­ver­lus­te in den lau­fen­den Ren­ten zu sub­ven­tio­nie­ren. 

Dass Gut­ver­die­ner mit den neu­es­ten Vor­schlä­gen der na­tio­nal­rät­li­chen So­zi­al­kom­mis­si­on kei­nen Zu­schlag er­hal­ten, den sie nicht brau­chen, wird nun von den Ge­werk­schaf­ten als Ren­ten­klau be­zeich­net. 

Der wah­re Ren­ten­klau fin­det heu­te statt

Da­bei spricht man schon seit Jah­ren we­gen dem zu ho­hen BVG-Min­de­stum­wand­lungs­sat­zes vom wah­ren Ren­ten­klau, ei­nem Ren­ten­klau, der heu­te pas­siert und durch die Re­form be­en­det oder stark re­du­ziert wer­den soll. 

Dass sich die Ge­werk­schaf­ten mit­tels Fa­sch­in­for­ma­tio­nen und Pro­pa­gan­da für neue Lohn­ab­ga­ben zur Sub­ven­tio­nie­rung von Gut­ver­die­nen­den so ve­he­ment ein­set­zen, wirft Fra­ge­zei­chen auf. 

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