ASIP-Stellungnahmen , Reformen

3. Oktober 2019 17:16

BVG-Re­vi­si­on: ASIP-Vor­schlag er­füllt For­de­rung für ei­ne so­zi­al ge­rech­te und fi­nan­zier­ba­re Re­form der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge am bes­ten!

Der ASIP hat heute die Medien über seinen Vorschlag zur Reform der zweiten Säule informiert: 

Die dringend notwendige Reform der beruflichen Vorsorge ist eine der grössten politischen Herausforderungen für das neue Parlament in der kommenden Legislatur. Sie erfordert eine Lösung, die sowohl finanziell für die Versicherten und Arbeitgeber tragbar als auch durch die Pensionskassen operativ einfach und unkompliziert umsetzbar ist. Deshalb hat der ASIP bereits im Mai dieses Jahres einen entsprechenden zielführenden und praxisorientierten Vorschlag veröffentlicht. Zwischenzeitlich haben auch drei Sozialpartner (Travail.Suisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Arbeitgeberverband mit dem „Sozialpartnerkompromiss“) sowie der Gewerbeverband je einen Vorschlag präsentiert. Der „Sozialpartnerkompromiss“ nimmt viele Elemente des ASIP-Vorschlags auf. Die vorgesehenen fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner unabhängig von der Betroffenheit durch die Reform, finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0.5% auf dem AHV-Lohn schiessen aber weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen. Der Vorschlag des Gewerbeverbands dagegen basiert auf der vom Volk bereits einmal abgelehnten Vorlage „Altersvorsorge 2020“.

Angesichts der Herausforderungen -Tiefzinsumfeld, weiterhin steigende Lebenserwartung und gesellschaftspolitische Entwicklungen - hat der ASIP eine BVG-Reform mit folgenden Elementen vorgeschlagen:

- Vorverlegung des Beginns des Alterssparens von 25 Jahren auf 20 Jahre,

- Vereinheitlichung des Referenzrentenalters von Mann und Frau bei 65 Jahren,

- leichte Senkung des Koordinationsabzugs (60% des AHV-Lohnes, maximal aber CHF 21'330),

- Abflachung der Altersgutschriften (Alter 20 - 34: 9%, Alter 35 - 44: 12%, Alter 45 - 54: 16%, Alter 55 - 65: 18%),

- sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes BVG von 6.8% auf 5.8%,

- Abfederungsmassnahme für die Übergangsgeneration über 10 Jahre durch eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens BVG bei Pensionierung mit einem linear fallenden Zuschlag zwischen 15% und 0%.

Auswirkungen auf den Leistungsplan

Alle diese Massnahmen führen zu einem höheren Altersguthaben bei Pensionierung und damit langfristig zu einem leichten Ausbau der heutigen Mindestvorsorge. Die Vorsorgesituation von Teilzeitbeschäftigten und Versicherten mit tieferen Einkommen wird dabei deutlich verbessert. Die im BVG bestehende Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden wird wenigstens deutlich reduziert, wenn auch nicht vollständig behoben (dazu wäre ein BVG-Umwandlungssatz von rund 4.8% nötig). Kostenmässig liegt der ASIP-Leistungsplan mit CHF 2.1 Mia. zwischen den anderen beiden Vorschlägen (Gewerbeverband CHF 1.3 Mia. und Sozialpartner CHF 3.2 Mia., vgl. Berechnungen durch c-alm auf vergleichbarer Basis).

Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration

Grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Vorschlägen bestehen bei der Festlegung der Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Vorab ist bei allen Modellen zu beachten, dass unter Annahme der goldenen Regel (Verzinsung des Altersguthabens entspricht der Lohnentwicklung) das bisherige Leistungsniveau erst langfristig für alle Lohnbereiche garantiert werden kann. Erst unter Berücksichtigung der historischen Realverzinsung und der Annahme einer moderaten zukünftigen Realverzinsung von 0.7% wird bei allen Vorschlägen das ursprüngliche Leistungsziel gemäss BVG für sämtliche Jahrgänge der Übergangsgeneration übertroffen.

Der grosse Unterschied liegt aber in der Form der Finanzierung. Der ASIP schlägt für die unmittelbar von der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes betroffene Übergangsgeneration während 10 Jahren ab Inkrafttreten der Vorlage eine prozentuale Erhöhung des BVG-Altersguthabens vor, unter Anrechnung des Überobligatoriums. Diese Kompensation soll durch die einzelnen Pensionskassen dezentral erbracht werden. Entsprechende Mittel sind bei jeder BVG-nahen Kasse schon zurückgestellt, da der PK-Experte ab dem frühestmöglichen Rücktrittsalter für Versicherte die Pensionierungsverluste zurückstellen muss. Damit ergibt sich keine Zusatzbelastung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber von BVG-nahen Vorsorgeeinrichtungen. Stark überobligatorische Kassen sind von der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes nicht betroffen. Das ASIP-Modell verhindert somit eine systemwidrige und durch nichts zu rechtfertigende Umverteilung zwischen den Pensionskassen.

Die anderen beiden Vorschläge sehen einen zentralen Mechanismus über den Sicherheitsfonds vor, der als Ausgleichsstelle Geld einnimmt und wieder verteilt. Der Gewerbeverband basiert seine Lösung auf dem komplizierten Modell der Altersvorsorge 2020 mit einer doppelten Schattenrechnung (Leistungsvergleich), reduziert die Frist jedoch auf 10 Jahre. Der „Sozialpartnerkompromiss" hingegen schlägt neu einen pauschalen monatlichen Renten-Zuschlag von CHF 200 bis 100 pro Monat für die nächsten 15 Jahre vor. Dieser soll mit einem Lohnbeitrag in der Höhe von 0.5% auf allen AHV-pflichtigen Löhnen finanziert werden. Damit wird mit der Giesskanne innerhalb der zweiten Säule ein im Umlageverfahren und über den Sicherheitsfonds organisiertes systemfremdes Element eingeführt, das für die Mehrheit der Versicherten zu einem unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten führt. Überhaupt nicht berücksichtigt wird, dass viele Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bereits angepasst und gleichzeitig den Sparprozess durch eine Senkung des Koordinationsabzuges, Anpassung der Altersgutschriften oder Einlagen aus Zinsgewinnen verstärkt haben. Gemäss der Swisscanto-Umfrage beträgt der durchschnittlich angewandte Umwandlungssatz im Jahr 2019 bereits 5.7%, also weniger als vom ASIP für das BVG vorgeschlagen. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Pensionskassen, die ihre Pläne bereits angepasst haben, würden also zwei Mal zur Kasse gebeten. 

Fazit

Der Vorschlag des ASIP kommt den politischen Forderungen für eine wirksame und kosteneffiziente BVG-Reform am nächsten. Die Umsetzung ist - im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen - einfach möglich. Zudem wird das heutige Leistungsniveau für Teilzeitbeschäftigte und tiefe Löhne verbessert. Unter Annahme einer vernünftigen Realverzinsung gibt es schliesslich keine „Verliererjahrgänge“. Die ungerechte Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern kann in BVG-Kassen um rund die Hälfte reduziert werden. Ausserdem haben die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen des ASIP-Vorschlages eine vergleichbare Wirkung, ohne dass eine komplizierte und unnötige Umverteilung installiert werden muss. Das sollte Grund genug sein, den praxistauglichen ASIP-Vorschlag ernsthaft zu prüfen und letztlich den anderen Vorschlägen vorzuziehen.

Diesen Eintrag kommentieren

Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.