ASIP-Stellungnahmen , Kosten , Rahmenbedingungen

29. Mai 2019 17:18

Frag­wür­di­ges Pro­vi­si­ons­sys­tem zwi­schen Ver­mitt­lern und Pen­si­ons­kas­sen

Inmitten der komplexen Landschaft der beruflichen Vorsorge, wird momentan heftig über Provisionen diskutiert. Das Thema ist nicht neu. Bei der Wahl der Pensionskasse greifen viele Firmen auf Vermittler zwischen der Pensionskasse und der Versicherung zurück. Die Broker holen Offerten ein und beraten ihre Auftraggeber.

Schon seit längerer Zeit sind die Interessenkonflikte bei der heutigen Entschädigung der Vermittler umstritten. Ziel ist es nicht, diese Dienstleistung abzuschaffen, es besteht jedoch Uneinigkeit darüber, wer für die Dienstleistungen des Brokers bezahlen soll und nach welchem Modell. Mindestens 300 Millionen Franken pro Jahr verlieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil diese Summe als Provisionen an Makler bezahlt wird. 

Dieses Modell setzt falsche Anreize, denn Broker stellen ihren Eigenprofit in den Mittelpunkt. Was für eine Firma und die Versicherten am besten wäre, geht dabei vergessen. Eine Interpellation von SP-Nationalrat Mathias Reynard beschäftigt sich mit der Problematik der Provisionen an Versicherungsbroker. Es sei nicht richtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 300 Millionen Franken pro Jahr verlieren, weil mit ihrem Vorsorgegeld Provisionen an Broker bezahlt werden. 

In seiner Antwort vertritt der Bundesrat den Standpunkt, solche Provisionen seien nicht im Interesse der Angestellten. Das Geld fehle den Versicherten im Alter. Ebenso seien die Provisionen nicht im Interesse der Destinatäre und nicht mit dem Vorsorgeziel zu vereinbaren. Der Bundesrat will ein Verbot von solchen Provisionen prüfen und ein neues Regelwerk fordern. An der Überarbeitung der heutigen Provisionspraxis ist auch der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) interessiert. ASIP schlägt vor, die Broker vom Arbeitgeber auf Honorarbasis für ihren effektiven Aufwand zu entschädigen und nicht mehr auf Kosten der Altersrenten der Arbeitnehmer.

Der ASIP reagierte mit einer Medienmitteilung wie folgt:

Broker-Dienstleistungen müssen den Versicherten dienen

Zürich, Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst die gestern veröffentlichte Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation von Nationalrat Mathias Reynard. Dieser wollte wissen, ob „der Bundesrat den heutigen Mechanismus der Entschädigung von Versicherungsmaklern nicht als undurchsichtig und problematisch“ erachtet. Wie der Bundesrat fordert auch der ASIP neue Regeln für eine bessere Transparenz und einen fairen Wettbewerb bei der Beratung von Arbeitgebern.

Die Beratung und Expertise der Broker bei einem Neuanschluss oder bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse kann für den Arbeitgeber und die Versicherten durchaus eine wichtige Rolle spielen und soll auch entsprechend entschädigt werden. Das heutige Entschädigungsmodell mit erfolgs- und volumenabhängigen Provisionen und jährlich wiederkehrenden Courtagen durch Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule führt aber dazu, dass der Wettbewerb zwischen diesen Einrichtungen über die Höhe dieser Zahlungen geführt wird, und nicht über die unabhängige Beurteilung der Leistungen dieser Einrichtungen. Das ist vorsorgerechtlich problematisch. Die potentiellen Interessenkonflikte können, wie u.a. auch eine Studie von c-alm zeigt, zu Nachteilen für die Arbeitgeber und die betroffenen Versicherten führen. Trotz Transparenzpflichten können weder Interessenkonflikte noch überhöhte Zahlungen ausgeschlossen werden.

Der ASIP will die Leistung der Broker keineswegs in Abrede stellen. Die Tätigkeit einzelner Broker zeigt auch bereits heute, dass eine aufwandbasierte Entschädigung durch den Auftraggeber durchaus funktionieren kann. Um die Grundlage für einen echten und fairen Wettbewerb zu schaffen, sind daher regulatorische Anpassungen nötig - im Interesse der betroffenen Betriebe und der Versicherten. 

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