ASIP-Stellungnahmen , Reformen , Umwandlungssatz

13. Mai 2019 17:19

ASIP-Vor­schlag für ei­ne BVG-Re­form: Um­wand­lungs­satz sinkt, die Ren­ten aber nicht!

Der ASIP hat heute die folgende Medienmitteilung veröffentlicht. Dabei hat er auch die Fehldeutung seines Vorschlags aufgegriffen, die darin besteht, eine Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes sei identisch mit einer Senkung der monatlichen Renten. Genau das versucht er nämlich mit seinem Reformvorschlag zu vermeiden. Ausgewogene Kompensationsmassnahmen sorgen dafür, dass insgesamt mehr Alterskapital angespart wird, damit es auch bei einem deutlich niedrigeren Umwandlungssatz monatlich immer noch gleich viel Rente gibt, für niedirige Einkommensklassen sogar mehr Rente. Der Clou dabei: so reicht das Geld bis zum Lebensende und die laufenden Renten müssen nicht mehr durch die Jungen quersubventioniert werden. Die Kosten werden dabei durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch geteilt, die Last liegt also neu nicht mehr einzig bei den Arbeitnehmern.

ASIP-Vorschlag für eine BVG-Reform: Umwandlungssatz sinkt, die Renten aber nicht!

Zürich,13. Mai 2019 „Je später die Reform der Altersvorsorge, desto einschneidender die Massnahmen“, warnte der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP vor dem letzten gescheiterten Versuch im Jahr 2017. Je länger man zuwarte, desto höher sei der Korrekturbedarf. Ein neuer Reformvorschlag des ASIP spiegelt diese Erkenntnis wider, umfasst aber auch Vorteile für die Versicherten, allen voran die langfristige Finanzierbarkeit der zweiten Säule. Trotz erheblicher Senkung des BVG-Umwandlungssatzes um 15% sollen die monatlichen Renten in ihrer Höhe erhalten bleiben und für tiefere Einkommen sogar steigen. Von einer Senkung der Renten zu sprechen ist also falsch. Der ASIP korrigiert daher SP-Nationalrat Corrado Pardini, der in verschiedenen Medien fälschlicherweise behauptete, die Versicherten zahlten die Zeche und die Versicherer profitierten einmal mehr. Herr Pardini verkennt, dass der ASIP keine Versicherungen, sondern die nicht-profitorientierten autonomen Pensionskassen vertritt.

Der ASIP hat in den letzten Monaten ein aus Praktikersicht sinnvolles und zweckmässiges Revisionskonzept für die BVG-Minimalvorsorge erarbeitet. Um die Finanzierung der Renten langfristig zu sichern, schlägt der ASIP unter anderem eine rasche Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes von aktuell 6.8% auf 5.8% vor. „Viele Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen haben gemäss einer Umfrage der Beraterfirma Complementa schon heute tiefere Umwandlungssätze von durchschnittlich 5.64%. Die niedrigen Zinsen und die seit der Einführung des BVG erheblich gestiegene Lebenserwartung machen dies notwendig“, so Direktor Hanspeter Konrad. Nun sei es wichtig, dass auch Pensionskassen, die nur das Minimum versichern, so genannte BVG-Kassen, sich den wirtschaftlichen und demographischen Rahmenbedingungen anpassen können. Kompensationsmassnahmen sollen dafür sorgen, dass trotzdem das versprochene Leistungsniveau – die Höhe der monatlichen Rente – erhalten bleibt. Das bisherige Leistungsziel der beruflichen Vorsorge, zusammen mit den Leistungen der AHV rund 60% des (letzten) AHV-Lohnes (bis CHF 85‘320) sicherzustellen, wird trotz markanter Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes erreicht.

Um dies zu ermöglichen, soll der Beginn des Alterssparens von 25 Jahren auf ein Alter von 20 Jahren vorverlegt werden. Das Renteneintrittsalter von Männern und Frauen soll auf 65 Jahre vereinheitlicht werden, der Koordinationsabzug neu bei 60% des AHV-Lohns liegen, höchstens jedoch bei 3/4 der maximalen AHV-Rente. Auch die Altersgutschriften sollen nach dem Willen des ASIP angepasst werden. Diese Massnahmen führen zu einem höheren Altersguthaben bei der Pensionierung. Bei gleich hohen Renten und einem niedrigeren Umwandlungssatz reicht das angesparte Kapital dann bis zum Lebensende. 

Für eine Übergangsgeneration von 10 Jahren soll eine Kompensationseinlage auf dem BVG-Altersguthaben eingezahlt werden. Diese soll dezentral durch die einzelnen Pensionskassen finanziert werden und dafür sorgen, dass der Effekt der sehr raschen Reduktion des Mindest-Umwandlungssatzes über mehrere Jahre verteilt wird.

Der Vorschlag des ASIP hat neben einer langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit weitere Vorteile. Aufgrund der höheren versicherten AHV-Löhne bis rund CHF 35‘000 steigt in diesem Lohnbereich für die Übergangsgeneration die nominale Altersrente trotz rascher Reduktion des Umwandlungssatzes. Für höhere Einkommen führt die Reduktion des Umwandlungssatzes zwar zu einer nominalen Reduktion der Altersrente, die jedoch dank Kompensationseinlage ins BVG-Altersguthaben – mit dezentraler Finanzierung – markant abgefedert wird. Unter Berücksichtigung der historischen Realverzinsung und der Annahme einer moderaten, zukünftigen Realverzinsung (0.7%) wird das ursprüngliche Leistungsziel für sämtliche Jahrgänge der Übergangsgeneration übertroffen.

Entscheidend ist bei allen Massnahmen, dass die Leistungsversprechen ökonomisch und versicherungstechnisch realistisch definiert werden. Die möglichst realistische Festlegung der technischen Parameter ist die beste Grundlage für die Generationenfairness in der beruflichen Vorsorge.

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