Allgemein , Sicherheit , Transparenz

8. November 2011 17:38

ASIP mit neu­er Char­ta

Den Pensionskassen sind bedeutende Vermögenswerte anvertraut. Der Um gang mit diesem Kapital bedeutet für alle daran Beteiligten eine hohe Verantwortung. Die Pensionskassen-Verantwortlichen müssen sich auf Fragen der Governance fokussieren. Unter „Pension Fund Governance“ ist eine verantwortliche, transparente und auf das langfristige Vertrauen der Versicherten und aller weiteren involvierten Kreise ausgerichtete Führung und Kontrolle einer Pensionskasse (PK) zu verstehen. Im Zentrum stehen Massnahmen zur Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Geschäftstätigkeiten – eine Gesamtheit von Prozessen und Kontroll- / Controllingstrukturen, die auf allen Ebenen der PK dafür sorgen soll, dass die Erwartungen der Anspruchsgruppen erfüllt werden können. Für die Versicherten muss Gewissheit bestehen, dass die Qualität der Führung stimmt. Der ASIP hat zu dieser Thematik 2008 eine Charta und Fachrichtlinie - die so genannte ASIP-Charta - erlassen. Dabei handelt es sich um einen für alle ASIP-Mitglieder verbindlichen Verhaltenskodex. Beide Dokumente wurden aufgrund der Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge überarbeitet. Jedes ASIP Mitglied verpflichtet sich, für die Einhaltung der Grundsätze besorgt zu sein und hierfür geeignete Massnahmen zu treffen. In der Umsetzung werden grundsätzlich die Pensionskassen angesprochen. Eine Unterstellung unter die Charta ist aber auch für vorsorgenahe Institutionen, für Beratungsunternehmen oder unabhängige Vermögensverwalter möglich. Ziel ist es, dass die erwähnten Unternehmungen die Grundsätze der Integritäts- und Loyalitätsanforderungen der ASIP-Charta erfüllen, speziell in Bereichen, in denen sie an Entscheidungsprozessen bei einer Pensionskasse beteiligt sind. Die Fachrichtlinien sind für solche Unternehmungen sinngemäss anzuwenden. Die ASIP-Charta, die allgemein als vorbildlich angesehen wird, wurde nun überarbeitet und die folgenden Punkte den mit der BVG-Strukturreform veränderten Umständen angepasst:

Anforderungen an die Vermögensvorteile: schriftliche Regelung notwendig bez.Entschädigungen, sowie strengere Definition

Handelsaktivitäten/ Eigengeschäfte: Erweiterung der Definition

Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden: die Definition wurde ausgedehnt

Präzisierungen bei Vermeidung von Interessenkonflikten; zudem müssen Interessenverbindungen neu jährlich kommuniziert werden

Meldepflicht von personellen Wechseln: Personelle Wechsel im obersten Organ, in der Geschäftsführung, Verwaltung oder in der Vermögensverwaltung sind der zuständigen Aufsichtsbehörde umgehend zu melden.

Zudem wurde die Definition von Pension Fund Governance erweitert. Letzte Woche wurde  den Mitgliedern noch eine Umsetzungshilfe zur CHARTA/Fachrichtlinie zugestellt mit praktischen Beispielen.

Die neue Charta kann man sich hier herunterladen.

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