25. September 2020 07:45

BVG-Re­vi­si­on und ASIP-Mo­dell

Der vom Pensionskassenverband ASIP bereits im Mai 2019 präsentierte Vorschlag und der vom Bundesrat bis Ende Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickte „Sozialpartnerkompromiss“. Sie unterscheiden sich insbesondere durch die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Im ASIP-Modell fallen dabei für die kurz vor der Pensionierung stehende Übergangsgeneration kaum Mehrkosten an. Es ist sozialverträglich, versicherten- und wirtschaftsfreundlich und vermeidet unnötige Lohnabzüge.

Diesen Eintrag kommentieren

Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.