BVG-Revision und ASIP-Modell
Der vom Pensionskassenverband ASIP bereits im Mai 2019 präsentierte Vorschlag und der vom Bundesrat bis Ende Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickte „Sozialpartnerkompromiss“. Sie unterscheiden sich insbesondere durch die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Im ASIP-Modell fallen dabei für die kurz vor der Pensionierung stehende Übergangsgeneration kaum Mehrkosten an. Es ist sozialverträglich, versicherten- und wirtschaftsfreundlich und vermeidet unnötige Lohnabzüge.
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