ASIP-Stellungnahmen , Rahmenbedingungen

6. Oktober 2020 11:45

Kriegs­ge­schäf­te-In­itia­ti­ve schiesst übers Ziel hin­aus

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und von Medienanfragen hat der ASIP die folgende Stellungnahme zur Kriegsmaterial-Initiative verfasst. 

Die Volksinitiative zur Finanzierung von Waffenherstellern und Zulieferern fordert ein Finanzierungsverbot für Pensionskassen, AHV und Nationalbank. Was die Initiative verbieten will, ist jedoch viel zu offen definiert. Das resultierende Finanzierungsverbot würde viel mehr umfassen, als nur Kriegsmaterial, und deshalb das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen.

Es würden Firmen darunter fallen, die mehrheitlich (zu 95%) gar keine Waffen produzieren, sondern andere für zivile Zwecke wichtige Produkte, wie Passagiertransport-Flugzeuge; Navigationsgeräte; Produkte der IT-Branche usw. Am Ende dürften Pensionskassen z.B. nicht einmal mehr in Unternehmen wie Airbus oder Boeing investieren. Das wäre absurd. Es bleibt festzuhalten, dass die Idee, die hinter der Initiative steckt, schon heute durch eine zunehmende Anzahl Pensionskassen freiwillig umgesetzt wird. Man kann davon ausgehen, dass dies der allgemeine Branchenstandard wird. So wie die Initiative formuliert ist, schiesst sie jedoch übers Ziel hinaus, mit unabsehbaren Folgen für die Renten, aber ohne den geringsten Nutzen für den Frieden. Der ASIP lehnt die Initiative deshalb ab.

Im Fokus stehen klar Investitionen in echte Rüstungsfirmen, die durch internationale und durch die CH ratifizierte Konventionen oder Verträge geächtet sind. Es geht um Nuklearwaffen, biochemische Waffen, Streumunition und Anti-Personenminen. Solche Ausschlüsse finden sich zwischenzeitlich in vielen Pensionskassen-Anlagestrategien. Pensionskassen verzichten also heute schon auf Investitionen in direkte Waffenproduzenten. Der ASIP unterstützt und begrüsst solche sozialpartnerschaftlich und eigenverantwortlich gefällten Beschlüsse. Die Erkenntnis, dass Beteiligungen an direkten Waffenherstellern nicht als nachhaltige Investments gelten, ist breit abgestützt.

Schliesslich ist in Erinnerung zu rufen, dass viele mittlere und kleinere Pensionskassen in Kollektivanlagen investiert sind. Auch wenn zwischenzeitlich im Markt Angebote zur Prüfung der Fondsqualität bestehen (z.B. Angebot von yourSRI Reports) darf der mit der Volksinitiative vorgegebene Prüfungs- und unmittelbare Kontrollaufwand auf Pensionskassen-Ebene nicht unterschätzt werden (z.B. bzgl. des Zeithorizontes für die Umsetzung). Für kleinere und mittlere Pensionskassen wäre wohl die Umsetzung mit mehr Aufwand und etwas höheren Kosten verbunden. Es ist deshalb notwendig, dass insbesondere über Transparenz und eine robuste Kennzahlenbasis seitens der involvierten Unternehmen und der Finanzindustrie die Pensionskassen unterstützt werden, ihre Anlagepolitik mit den eigenen Werten und Ansichten in Einklang zu bringen.

Letztlich ist es die Aufgabe der paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte zu entscheiden, in welchem Umfang wertbasierte Ausschlüsse angewandt werden sollen. Ein zu umfassendes Finanzierungsverbot kann nicht mit vernünftigen Mitteln umgesetzt werden. Auch hier gilt wie so oft bei Regulierungen «Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht».

In diesem Sinn setzen sich die Pensionskassen schon heute eigenverantwortlich mit diesen strategischen Fragestellungen auseinander. Es ist für die Pensionskassen eine Verpflichtung, mit den ihnen anvertrauten Geldern sorgsam umzugehen. Aus Gründen der Glaubwürdigkeit und um Reputationsrisiken zu vermeiden kommunizieren Pensionskassen-Verantwortliche ihre zukunfts- und wirkungsorientierte Anlagepolitik gegenüber den Versicherten transparent. Das schafft Vertrauen.

Photo by unsplash.com/Haroon Niaz

#Kriegsmaterial-Initiative

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