22. Dezember 2020 16:07
Pensionskasse: Die Schweiz bietet eine sichere Altersvorsorge
Die Pensionskasse in der Schweiz: Ihre 2. Säule der Altersabsicherung
In den letzten Monaten haben diverse Akteure den Reformbedarf in der zweiten Säule dazu benutzt, um für ihre Säule-3A-Produkte zu werben. Dabei wurde auch vor Falschinformationen nicht zurückgeschreckt, wie zum Beispiel die Pensionskassen würden ihren Versicherten lediglich den Mindestzins verzinsen, was in der Regel nicht stimmt. Forderungen, die Pensionskassen abzuschaffen und stattdessen die AHV zu stärken sind deshalb unbegründet. Gerade dass unsere Altersvorsorge auf drei Säulen aufbaut, ist eine ihrer besonderen Stärken.
Für einen angemessenen Lebensstandard nach der Pensionierung ist jedoch eine entsprechende Vorsorge bereits in jungen Jahren wichtig. Angestellte zahlen daher in eine Pensionskasse in der Schweiz ein, um später eine jährliche Auszahlung aus dieser zu erhalten. Für die Planung der Vorsorge ist eine umfangreiche Informationsquelle wichtig und genau diese möchte der ASIP allen Schweizerinnen und Schweizern bieten.
Wie hoch sind die Beiträge und Auszahlungen der Pensionskasse in der Schweiz?
Jede Pensionskasse in der Schweiz besitzt obligatorische Beiträge und Auszahlungen. Einige bieten darüber hinaus über-obligatorische Auszahlungen. Die obligatorischen Einzahlungen werden mit einem festen Prozentsatz direkt vom Lohn der Angestellten abgezogen. Diese Pflichtbeiträge sind zu entrichten, sobald mindestens 21‘330 Franken (BVG Eintrittsschwelle per 2020) im Jahr verdient werden. Die Höhe staffelt sich nach dem Alter und liegt bis zum 34. Geburtstag bei sieben Prozent. Danach steigt der Prozentsatz jeder Pensionskasse in der Schweiz auf 15 Prozent. Für alle über 54 Jahre sind es schliesslich 18 Prozent.
Gesetzlich ist ausserdem festgelegt, mit welchem Prozentsatz jede Pensionskasse der Schweiz jährliche Auszahlungen an Pensionierte leistet. Wurden zum Beispiel 100‘000 Franken über die Arbeitsjahre eingezahlt und der aktuelle Satz liegt bei 6,8 Prozent, wird die Pensionskasse in der Schweiz jährlich 6‘800 Franken Guthaben auszahlen. Manche Kassen bieten darüber hinaus über-obligatorische Auszahlungen, von denen Sie zusätzlich profitieren.
Wer muss in eine Pensionskasse in der Schweiz nicht einzahlen?
Während die 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz für alle obligatorisch ist, gibt es Pflichtbeiträge für die 2. Säule, also für eine Pensionskasse in der Schweiz, nur für Angestellte mit mindestens 21‘330 Franken Jahreseinkommen. Alle, die weniger verdienen, sowie Selbstständige und Menschen mit befristeten Arbeitsverhältnissen (maximal drei Monate) müssen also nicht in eine Pensionskasse der Schweiz einzahlen. In vielen Fällen lohnen sich jedoch freiwillige Beitragszahlungen. Das BVG, das Berufliche Vorsorge Gesetz, sieht daher vor, dass die Option offen bleibt, in eine Pensionskasse der Schweiz einzuzahlen. Der ASIP informiert Sie hierzu gern passend zur individuellen Situation und zeigt gut verständlich die Vorteile der 2. Säule der Altersvorsorge auf.
Die Wahl Ihrer Pensionskasse in der Schweiz
Eine passende Pensionskasse in der Schweiz zu wählen, ist für viele Menschen nicht einfach, denn die Kassen besitzen abseits der fixen Beiträge und obligatorischen Auszahlungen unterschiedliche Konditionen. Diese Vielfalt ist sinnvoll, um auf individuelle Bedürfnisse und Wünsche eingehen zu können. Wichtig ist jedoch stets, dass jede Pensionskasse in der Schweiz ethischen Massstäben folgt, da sie eine wichtige treuhänderische Aufgabe für die Generationen erfüllt. An dieser Stelle kommt die ASIP-Charta ins Spiel. Unsere Charta ist für jede Pensionskasse in der Schweiz, die sich unserem Dachverband angeschlossen hat, verpflichtend und gibt wichtige Fachrichtlinien vor.
Die Pensionskasse in der Schweiz ist im Wandel
Keine Gesellschaft sollte statisch sein, sondern sich den Veränderungen der Zeit im gesunden Masse anpassen und an ihren Aufgaben wachsen. Der ASIP arbeitet aktiv daran mit, dass die 2. Säule der Altersvorsorge durch den Wandel der Moderne nicht an Stabilität verliert. Es gilt vor allem, auf die demografischen Veränderungen angemessen zu reagieren. Dafür entwickelt der ASIP auch Vorschläge für Gesetzesanpassungen und das im transparenten Dialog.
Für den Dialog ist der ASIP auf Facebook, Twitter und LinkedIn präsent. Folgen Sie uns, diskutieren Sie mit.

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