23. Dezember 2020 11:28
Auszahlung der Pensionskasse: Informationen für Ihre Planung
Eine vorzeitige Auszahlung der Pensionskasse ist möglich
Viele Angestellte fragen sich im Laufe ihres Berufslebens, ob die Auszahlung der Pensionskasse tatsächlich erst mit dem Ende der aktiven Berufslaufbahn möglich ist. Bei ASIP sind wir als Dachverband der Pensionskassen darum bemüht, Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema Pensionierung und Altersvorsorge in der Schweiz mit auf den Weg zu geben. Wir treten damit für gut 2,5 Millionen Schweizerinnen und Schweizer ein, die ihre Beiträge für die 2. Säule der Altersvorsorge leisten. Für uns ist es wichtig, sozialverantwortlich die berufliche Vorsorge zu erläutern und mitzugestalten.
Reguläre Auszahlung der Pensionskasse
Die Auszahlung der Pensionskasse geschieht für die meisten Angestellten erst mit der Pensionierung, denn die eingezahlten Beiträge sollen ein Vorsorgeguthaben aufbauen, das in der Pension schliesslich als 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz dient. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Auszahlung der Pensionskasse immer erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Es gibt insgesamt drei Fälle, in denen Sie eine Auszahlung der Pensionskasse früher beantragen können. Wir von ASIP informieren Sie zu dieser Thematik gern und empfehlen Ihnen bei der Erwägung einer frühzeitigen Auszahlung der Pensionskasse auch ein persönliches Beratungsgespräch wahrzunehmen. Dieses kann auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten werden und zeigt Ihnen sämtliche Vorteile der 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz.
Auszahlung der Pensionskasse für Wohneigentum
Da der Kauf oder das Abbezahlen von selbst genutztem Wohneigentum ebenfalls eine Art der Altersvorsorge in der Schweiz ist, haben Sie rechtlich die Möglichkeit, für den Kauf und die Rückzahlung der Hypothek eine Auszahlung der Pensionskasse zu beantragen. Auch im Fall, dass Sie Anteilscheine an Wohnbaugenossenschaften erwerben, ist eine Auszahlung der Pensionskasse prinzipiell möglich. Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften ist der Auszahlungswunsch an die Zustimmung des Partners beziehungsweise der Partnerin gebunden. Zudem müssen Sie immer bedenken, dass der Vorbezug sowohl die Altersrente als auch die Invaliden- und Hinterlassenenrente schmälert.
Auszahlung der Pensionskasse beim Wechsel in die Selbstständigkeit
Erwägen Sie, sich mit einer Geschäftsidee selbständig zu machen, ist die Auszahlung der Pensionskasse ebenfalls ein wichtiges Thema für Sie. Die 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz ist für Arbeitnehmer obligatorisch, jedoch nicht mehr für Selbstständige. Es steht Ihnen daher frei, einen Vorbezug zu beantragen und die Beiträge zur 2. Säule zu beenden. In vielen Fällen ist es dennoch sinnvoll, weiterhin in die Pensionskasse einzuzahlen. Durch die freiwilligen Beiträge wird die Altersvorsorge in der Schweiz auch für Selbstständige sicherer. Das Team von ASIP berät Sie gern beim Wechsel in die Selbstständigkeit zu Ihren Möglichkeiten und zeigt Ihnen, wie sich welche Entscheidung auf Ihre finanzielle Zukunft auswirkt.
Auszahlung der Pensionskasse bei dauerhaftem Auslandsumzug
Verlassen Sie aus beruflichen oder privaten Gründen die Schweiz und werden dauerhaft in einem anderen Land leben, können Sie bei der Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Auszahlung der Pensionskasse beantragen. Allerdings erhalten Sie eine zeitnahe Auszahlung nur für den über-obligatorischen Teil Ihrer Einzahlungen. Alle Beträge, die obligatorisch eingezahlt wurden, werden auf ein Sperrkonto transferiert. Dort verbleibt das Geld, bis Sie das Pensionsalter erreicht haben. Erst dann wird Ihnen dieser Rest ausgezahlt.
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