Allgemein , ASIP-Stellungnahmen

28. August 2020 15:11

Ver­ord­nungs­an­pas­sun­gen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 punktuelle Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die

  • Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
  • Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
  • Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) sowie die
  • Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)

Die angepassten Verordnungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft. Sie finden die Anpassungen unter

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80163.html

Der ASIP hat die Verordnungsänderungen unterstützt. Wir weisen u.a. auf die Ergänzung von Art. 55 BVV 2 hin: Für die einzelnen Anlagekategorien gelten bezogen auf das Gesamtvermögen folgende Begrenzungen f. 10 Prozent für Anlagen in Infrastruktur.

Die Anlagekategorie «Infrastruktur» bietet ein breites Spektrum an, so können z.B. Anlagen in unterschiedlichen Regionen und verschiedenen Themenbereichen (von der Energieerzeugung und Verteilung über Transport, Versorgung und Entsorgung bis zu Kommunikationsnetzen) getätigt werden. Wie immer haben aber PK-Verantwortliche den Rendite- und Risikoüberlegungen umfassend Rechnung zu tragen. Infrastrukturanlagen zeichnen sich einerseits durch eine hohe Wertbeständigkeit bei stabilen/ konstanten Erträgen aus. Sie ermöglichen den PK u.a. auch in ökologisch nachhaltige Projekte zu investieren. Die Diversifikation des Vermögens verschafft eine grössere Handlungsfreiheit. Dies wirkt sich letztlich risikomindernd auf das Anlagevermögen aus. Anderseits sind aber auch allfällige politische, regulatorische und operative Risiken zu beachten. Schliesslich weisen Infrastrukturanlagen aufgrund ihrer Grösse, Immobilität, Illiquidität, Gegenparteienrisiken und ihrer Komplexität nicht zu unterschätzende Risiken auf, denen gebührend Rechnung zu tragen ist.

Diesen Eintrag kommentieren

Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.