Allgemein

17. November 2020 11:55

Wel­che Rol­le spielt der Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug?

Bei der Be­rech­nung der Al­ters­gut­schrif­ten spielt der Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug ei­ne wich­ti­ge Rol­le. Der Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug wird her­an­ge­zo­gen, um den ver­si­cher­ten Ver­dienst zu be­rech­nen. Als ver­si­cher­ter Lohn (sog. ko­or­di­nier­ter Lohn) gilt der­je­ni­ge Teil des AHV-pflich­ti­gen Loh­nes, der zwi­schen 7∕8 und dem drei­fa­chen Be­trag der je­weils gül­ti­gen ma­xi­ma­len jähr­li­chen AHV-Al­ters­ren­te liegt (2020 zwi­schen CHF 24‘885 und CHF 85'320).

Ist der so er­rech­ne­te ko­or­di­nier­te Lohn klei­ner als 1∕8 der ma­xi­ma­len AHV-Al­ters­ren­te (Stand 2020 CHF 3‘555.00), wird er auf die­sen Be­trag auf­ge­run­det. Ab ei­nem Ein­kom­men von CHF 21‘330 (BVG Ein­tritts­schwel­le per 2020) ist je­der Ar­beit­neh­mer ob­li­ga­to­risch in der zwei­ten Säu­le ver­si­chert. Im über­ob­li­ga­to­ri­schen Be­reich ist es mög­lich, einen Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug von null Fran­ken zu be­schlies­sen (vgl. Art. 79c BVG).

Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug: Ko­or­di­nier­ter Lohn
Im Rah­men des BVG wird nicht der ge­sam­te Lohn ver­si­chert, son­dern nur ein ge­wis­ser Lohnan­teil. Der Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug wird zur An­wen­dung ge­bracht, um den Lohnan­teil, der schon in der AHV ab­ge­si­chert ist, nicht noch ein­mal ab­zu­si­chern. Der Schwei­ze­ri­sche Pen­si­ons­kas­sen­ver­band gibt Ih­nen ger­ne wei­te­re Aus­künf­te rund um den Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug.

Der Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zug be­zeich­net den Lohn­be­stand­teil, wel­cher nur von der AHV, nicht aber von der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge ver­si­chert wird. Er be­trägt je­weils 7/8 der ma­xi­ma­len AHV-Jah­res­ren­te (mo­men­tan CHF 24‘885). Ei­ne Re­duk­ti­on des Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zugs führt letzt­lich zu ei­nem hö­he­ren Al­ters­gut­ha­ben, da mehr Lohn in der 2. Säu­le ver­si­chert wä­re. Zu­dem führt dies da­zu, dass mehr Per­so­nen in den Ge­nuss ei­ner zwei­ten Säu­le, al­so zu ei­ner Pen­si­ons­kas­sen­ren­te kom­men.

#AHV #Zweite Säule #Pensionskassen #2. Säule #Koordinationsabzug

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