Reformen , Umwandlungssatz

6. April 2022 11:58

BV­G21: «Drei Mal mehr Ren­te in Tief­lohn­bran­che»

In der Lim­mat­ta­ler Zei­tung war am Mon­tag zu le­sen, was durch die an­ste­hen­de Re­form beim Na­tio­nal­rats-Mo­dell der zwei­ten Säu­le «bei den Ren­ten her­aus­kommt: Zu­min­dest im Tief­lohn­be­reich stei­gen sie. Von 103 Fran­ken im Bei­spiel wird die Ren­te auf 290 Fran­ken fast ver­drei­facht. Auch beim Lohn­ni­veau um 4500 Fran­ken steht ein Zu­schlag von über hun­dert Fran­ken an. Nur bei Per­so­nen mit Löh­nen um 7000 Fran­ken pro Mo­nat, die knapp noch ins Ob­li­ga­to­ri­um fal­len, könn­te die Än­de­rung zu tie­fe­ren Ren­ten füh­ren. Dies, weil in der Sum­me we­ni­ger an­ge­spart wird, als der tie­fe­re Um­wand­lungs­satz kürzt.» 

Wie ge­nau die­ses Bei­spiel be­rech­net wur­de, ent­zieht sich un­se­rer Kennt­nis. Das Bei­spiel zeigt aber ei­ne Pro­ble­ma­tik in der Dis­kus­si­on auf: es gibt fast so vie­le be­ruf­li­che Si­tua­tio­nen der Ver­si­cher­ten – und da­mit auch die Si­tua­ti­on der Ve­ri­sche­rung in der zwei­ten Säu­le – wie es Ver­si­cher­te gibt. Je­der Fall ist an­ders. Des­halb lässt sich für je­de The­se ein Bei­spiel fin­den, das die The­se be­le­gen kann. So ge­lingt es auch den Geg­nern der Re­form im­mer wie­der, an­hand von ein­zel­nen Bei­spie­len Ver­schlech­te­run­gen auf­zu­zei­gen. Um ein gu­tes Bild der Aus­wir­kun­gen der Re­form der zwei­ten Säu­le zu er­hal­ten, muss man sich des­halb auf Be­re­chenun­gen ei­ner Aus­wahl von Ver­si­cher­ten stüt­zen, die aus­rei­chend re­prä­sen­ta­tiv ist. Sol­che Be­rech­nun­gen ha­ben das Bun­des­amt für So­zi­al­ver­si­che­run­gen und die Spe­zia­lis­ten von c-alm ge­lie­fert. Sie kom­men ein­hel­lig zum Schluss, dass die an­ste­hen­de Re­form für die meis­ten Ver­si­cher­ten zu ei­ner Ver­bes­se­rung der Ren­ten­leis­tun­gen führt und nur bei we­ni­gen Gut­ver­die­nern ei­ne leich­te, und gut ver­träg­li­che, Ver­schlech­te­rung ein­tre­ten wird. Da­von be­trof­fen sind pri­mär Al­ters­gut­ha­ben, die deut­lich hö­her als das per Ge­setz vor­ge­se­he­ne Ma­xi­mum sind. Tief­lohn­emp­fän­ger er­hal­ten mit der Re­form deut­lich hö­he­re Ren­ten als oh­ne. 

Die Grafik zeigt die Netto-Rentenveränderung im ersten Jahr nach der Reform. Grün bedeutet eine Erhöhung der Rente, um bis zu 2'200 Franken. Der grösste Teil der von der Reform betroffenen Versicherten profitiert also von der Reform. 86% der Versicherten sind von der Reform gar nicht betroffen.

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