ASIP-Stellungnahmen , Mindestzins

12. Oktober 2022 14:57

BVG-Min­dest­zins­satz: ASIP un­ter­stützt Ent­scheid des Bun­des­ra­tes

Der ASIP hat heu­te in ei­ner Me­dien­mit­tei­lung ver­öf­fent­licht, dass er den Bun­des­rats­ent­scheid für einen Min­dest­zins­satz bei wei­ter­hin 1% un­ter­stützt. 

Der Bun­des­rat be­schliesst, den Min­dest­zins­satz in der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge für 2023 bei 1% zu be­las­sen. Mit dem BVG-Min­dest­zins­satz wird be­stimmt, wie hoch das Vor­sor­ge­gut­ha­ben der Ver­si­cher­ten im BVG-Ob­li­ga­to­ri­um ver­zinst wer­den muss. Der ASIP schliesst sich den Über­le­gun­gen des Bun­des­ra­tes an. Trotz der ak­tu­ell schwie­ri­gen Si­tua­ti­on an den Märk­ten ist ei­ne Bei­be­hal­tung des Min­dest­zins­sat­zes von 1% ge­recht­fer­tigt.

Die Per­for­man­ce des Jah­res 2021 war gut. Im ak­tu­el­len Jahr ha­ben die stei­gen­de In­fla­ti­on und die stei­gen­den Zin­sen zu deut­li­chen Rück­schlä­gen im Ak­ti­en- und Ob­li­ga­tio­nen­be­reich ge­führt.

Zu be­rück­sich­ti­gen sind aber die fi­nan­zi­el­le La­ge der Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen, die Teue­rung und das Lohn­wachs­tum (und da­mit die Er­fül­lung des Leis­tungs­zie­les ge­mä­ss Ver­fas­sung) und die Nach­voll­zieh­bar­keit des Ent­schei­des.

#BVG #Altersvorsorge #Zweite Säule #Mindestzins #Pensionskassen #Rente #berufliche Vorsorge #Verzinsung

Diesen Eintrag kommentieren

Werner Enz • 1 Jahr, 6 Monate her

Ist es neuerdings klug, einen Zins von 1% für 2023 zu fixieren, auf Grund der Performance von 2021 - und die miserable von 2022 einfach auszublenden? So jedenfalls lese ich den kurzen Asip-Text…
Antworten
Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.