ASIP-Stellungnahmen , Reformen

12. Dezember 2022 17:52

Un­nö­ti­ger Ren­ten­aus­bau auf Kos­ten der jün­ge­ren Ge­ne­ra­tio­nen

Nach­dem der Stän­de­rat so­eben sein Mo­dell zur Re­form der zwei­ten Säu­le ver­ab­schie­det hat und das Ge­schäft nun zu­rück in den Na­tio­nal­rat geht, hat der ASIP so­eben ei­ne «Me­di­en­mit­tei­lung Mit­tel­weg/ ASIP» ver­öf­fent­licht: 

BVG-Re­form: „Stän­de­rat will un­nö­ti­gen Ren­ten­aus­bau auf Kos­ten der jün­ge­ren Ge­ne­ra­tio­nen“

Mit­tel­weg/ ASIP neh­men po­si­tiv zur Kennt­nis, dass der Stän­de­rat, wie be­reits der Na­tio­nal­rat, den Vor­schlag des Bun­des­rats klar ab­lehnt, weil die­ser am Ziel vor­bei zu ei­nem mas­si­ven Ren­ten­aus­bau zu­las­ten der Jun­gen ge­führt und oben­drein die zu sen­ken­de Um­ver­tei­lung un­ter dem Strich gar nicht ab­ge­baut hät­te. 

Kom­pen­sa­ti­on durch den Stän­de­rat we­ni­ger ge­zielt: Giess­kan­ne

In Ab­wei­chung des mit 126 zu 66 Stim­men kla­ren na­tio­nal­rät­li­chen Ent­schei­des hat sich nun aber ei­ne Mehr­heit im Stän­de­rat für ein wei­ter­ge­hen­des Kom­pen­sa­ti­ons­mo­dell aus­ge­spro­chen. Mit die­sem Kon­zept soll Geld nach dem Giess­kan­nen­prin­zip ver­teilt wer­den, wel­ches auch zu­künf­ti­gen Rent­ne­rin­nen und Rent­nern zu­gu­te­kommt, die von der Re­form gar nicht be­trof­fen sind und de­ment­spre­chend kei­ne Ein­bus­sen zu be­fürch­ten hät­ten. Tat­säch­lich be­trof­fen wä­ren nur 14 Pro­zent der Ver­si­cher­ten. Kom­pen­sa­tio­nen für die nicht be­trof­fe­nen 86 Pro­zent sind ers­tens nicht nö­tig und ge­hen zwei­tens zu­las­ten der jün­ge­ren Ge­ne­ra­tio­nen, de­nen die­ses Geld dann spä­ter feh­len wird. Die vor­ge­schla­ge­ne Aus­deh­nung des Be­zü­ger­krei­ses für einen Ren­ten­zu­schlag ist dem­nach nicht ziel­füh­rend. Im Ge­gen­teil, sie ist kon­tra­pro­duk­tiv. Im Ver­gleich zum Vor­schlag des Na­tio­nal­ra­tes führt die­ses Mo­dell zu hö­he­ren ka­pi­ta­li­sier­ten Ge­samt­kos­ten. Schliess­lich ist der Mehr­heits­vor­schlag des Stän­de­ra­tes bzgl. Um­set­zung äus­serst kom­plex und weist zahl­rei­che un­ge­klär­te Pro­ble­me auf, die dann über die Ver­ord­nung ge­löst wer­den sol­len (u.a. Um­gang mit Ein­käu­fen, Schei­dun­gen, Ren­ten­vor­be­zü­gen etc.).

Wich­ti­ge Mo­der­ni­sie­rung des BVG 

Die Mo­der­ni­sie­rung, und da­mit die Be­rück­sich­ti­gung neu­er Le­bens- und Ar­beits­mo­del­le ist für die Zu­kunft und die Le­gi­ti­mi­tät des BVG ent­schei­dend. Ein Weg zu die­sem Ziel ist die Sen­kung des Ko­or­di­na­ti­ons­ab­zu­ges. Da­durch wer­den aber der ver­si­cher­te Lohn und die Bei­trä­ge an­ge­ho­ben. 

Im be­vor­ste­hen­den Dif­fe­renz­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren geht es so­mit dar­um, mit ei­ner fai­ren Lö­sung die lang­fris­ti­ge Si­che­rung der BVG-Ren­ten im Ka­pi­tal­de­ckungs­ver­fah­ren zu ge­währ­leis­ten, oh­ne die Ge­ne­ra­tio­nen­so­li­da­ri­tät über­zu­stra­pa­zie­ren und da­für vor al­lem die Um­ver­tei­lung für Jün­ge­re und KMU deut­lich zu re­du­zie­ren. Zu­dem soll­te die Re­form für die Ver­si­cher­ten und Ar­beit­ge­ben­den fi­nan­zi­ell trag­bar und durch die Pen­si­ons­kas­sen auch ope­ra­tiv um­setz­bar sein.

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