ASIP-Stellungnahmen , Reformen

12. September 2023 11:40

Not­wen­di­ge BVG-An­pas­sun­gen wer­den tor­pe­diert

 

Ge­gen die im März vom Par­la­ment be­schlos­se­ne BVG-Re­form ha­ben die SP und Ge­werk­schaf­ten das Re­fe­ren­dum er­grif­fen. Doch die Re­form bie­tet die Mög­lich­keit, die zwei­te Säu­le den wirt­schaft­li­chen und de­mo­gra­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen an­zu­pas­sen, ver­tei­digt ASIP-Di­rek­tor Lu­kas Mül­ler-Brun­ner die Re­form. Im Sin­ne ei­ner vor­sor­ge­po­li­ti­schen Ge­samt­sicht sei die Vor­la­ge zu un­ter­stüt­zen. Die Stell­schrau­ben im BVG wer­den neu so jus­tiert, dass sie eher der wirt­schaft­li­chen Rea­li­tät und der ge­gen­wär­ti­gen Be­völ­ke­rungs­ent­wick­lung ent­spre­chen.

Mehr da­zu:
htt­ps://www.nzz.ch/mei­nung/an­pas­sun­gen-der-be­ruf­li­chen-vor­sor­ge-be­waehr­tes-er­hal­ten-ld.1753207

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Othmar Baumann • 7 Monate her

Die BVG-Reform ist ein wichtiger, längst überfälliger Schritt zur Anpassung der 2. Säule an veränderte Verhältnisse. Die gestiegene und weiter zunehmende Lebenserwartung und tiefere Kapitalanlageerträge rechtfertigen die Senkung des BVG-Umwandlungssätze. 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration werden ganz oder teilweise dafür kompensiert. Die BVG-Altersgutschriftenskala wird vereinfacht, mit der Folge, dass ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt mit Blick auf die Abzüge in der 2. Säule nicht mehr diskriminiert werden. Und wer ein kleines Einkommen bezieht, Teilzeit arbeitet oder mehrfachen Beschäftigungen nachgeht, hat künftig Anspruch auf eine Altersrente der 2. Säule.
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