ASIP-Stellungnahmen , Mindestzins

4. November 2020 17:34

ASIP woll­te BVG-Min­dest­zins­satz von 0.5%

Der Bun­des­rat hat heu­te be­kannt ge­ge­ben, dass der BVG-Min­dest­zins­satz bei 1% ver­blei­ben soll. Der ASIP hät­te lie­ber ei­ne Sen­kung des BVG-Min­dest­zins­sat­zes auf 0.5% ge­se­hen. Er setzt sich seit Jah­ren für die Ver­wen­dung ei­ner For­mel als Richt­schnur ein. Die ak­tu­el­len For­meln er­ge­ben Wer­te weit un­ter 1% als Min­dest­zins. Der Bun­des­rat trägt mit sei­nem Ent­scheid die­sen Er­geb­nis­sen nicht Rech­nung, was der ASIP be­dau­ert. Denn ei­ne Sen­kung des Min­des­zin­ses be­deu­tet nicht au­to­ma­tisch auch, dass die Ren­ten sin­ken. Es steht den Pen­si­ons­kas­sen frei, mehr zu ver­zin­sen. Bei­spiels­wei­se lag die durch­schnitt­li­che Ver­zin­sung der Spar­ka­pi­ta­li­en der Ak­tiv­ver­si­cher­ten im ver­gan­ge­nen Jahr lag mit 2.53% deut­lich über dem BVG-Min­dest­zins von 1%. Sie­he auch hier. Ein nied­ri­ge­res Mi­ni­mum be­deu­tet vor al­lem mehr Si­cher­heit. 

In Er­in­ne­rung zu ru­fen ist, dass das Zins­ni­veau im Ver­gleich zum Vor­jahr wei­ter ge­sun­ken ist. Zu­dem hat sich die ak­tu­el­le fi­nan­zi­el­le La­ge der meis­ten Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen trotz teil­wei­ser Er­ho­lung nach den star­ken Kursein­brü­chen im Früh­ling im Ver­gleich zum Jah­res­en­de 2019 ver­schlech­tert. Die Pan­de­mie soll­te uns so­mit als War­nung die­nen, wie wich­tig es ist, vor­aus­schau­end zu den­ken und ent­spre­chend vor­zu­sor­gen.

Ei­ne Sen­kung wä­re auch re­al be­trach­tet durch­aus ver­tret­bar ge­we­sen. Trotz Sen­kung wird das Leis­tungs­ziel im BVG wei­ter­hin über­trof­fen. 

Zu be­ach­ten ist, dass es sich um den BVG-Min­dest­zins han­delt. Die ver­ant­wort­li­chen Ar­beit­neh­mer- und Ar­beit­ge­ber­ver­tre­ter in den Füh­rungs­or­ga­nen der Pen­si­ons­kas­sen sind frei, ei­ne hö­he­re Ver­zin­sung zu be­schlies­sen, wenn dies die in­di­vi­du­el­le La­ge er­laubt. 

In Er­in­ne­rung zu ru­fen ist schliess­lich auch, dass den Ver­si­cher­ten nicht die ge­sam­te Per­for­man­ce auf dem An­la­ge­ver­mö­gen gut­ge­schrie­ben wer­den kann. In­fol­ge zu ho­her Um­wand­lungs­sät­ze ent­ste­hen wei­ter­hin Pen­sio­nie­rungs­ver­lus­te, die durch die er­ziel­ten Er­trä­ge zu fi­nan­zie­ren sind. Ein zu ho­her Min­dest­zins und ein zu ho­her Um­wand­lungs­satz sind sys­tem­wid­rig und pas­sen nicht zu­sam­men.

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