Reformen , Umwandlungssatz , ASIP Faktenchecks

27. März 2022 13:07

BVG-Re­form: Falsch­in­for­ma­ti­on durch Halb­wahr­heit

Der Sonn­tags­blick be­fasst sich heu­te mit der Re­form der zwei­ten Säu­le und wie­der­holt ei­ne Halb­wahr­heit, die für sich al­lei­ne ste­hend ei­ner Falsch­in­for­ma­ti­on gleich kommt. In der heu­ti­gen Aus­ga­be steht: 

«In der jet­zi­gen Form hat die Re­form vor dem Volk wohl kei­ne Chan­ce, denn nur ei­ne Min­der­heit der Ver­si­cher­ten pro­fi­tiert von den ge­plan­ten Aus­gleichs­mass­nah­men, wel­che die Sen­kung des Um­wand­lungs­sat­zes von 6,8 auf 6 Pro­zent ab­fe­dern soll. Dem­nach kom­men nur et­wa 35 bis 40 Pro­zent der Ver­si­cher­ten in den Ge­nuss ei­nes Ren­ten­zu­schlags. Und dies auch nur bei der Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on. Der gros­se Rest geht leer aus.»

Wirk­lich falsch ist die Aus­sa­ge nicht, aber es ent­steht ein völ­lig falscher Ein­druck durch die For­mu­lie­rung «nur ei­ne Min­der­heit ... pro­fi­tiert» und durch das Weg­las­sen von In­for­ma­tio­nen, die zum kor­rek­ten Ver­ständ­nis un­er­läss­lich sind. 

Denn in Tat und Wahr­heit kom­men mit «35 bis 40 Pro­zent der Ver­si­cher­ten» deut­lich mehr Ver­si­cher­te in den Ge­nuss von Aus­gleichs­mass­nah­men, als über­haupt von der Re­form be­trof­fen sind. Beim Sonn­tags­blick soll­te man ei­gent­lich wis­sen, dass 86 Pro­zent der Be­schäf­tig­ten in ih­rer Pen­si­ons­kas­se so gut ver­si­chert sind, dass die­se schon im Al­lein­gang die Pa­ra­me­ter den ver­än­der­ten Um­stän­den an­pas­sen konn­ten. Da­mit ist vor al­lem die ge­stie­ge­ne Le­bens­er­war­tung ge­meint, durch die das Al­ters­ka­pi­tal für einen län­ge­ren Zeit­raum ra­tio­niert wer­den muss. 

Nur die rest­li­chen 14 Pro­zent bräuch­ten über­haupt einen Aus­gleich, da­mit auch ih­re Ren­ten nicht sin­ken. 

Des­halb müss­te es kor­rekt heis­sen: 14 Pro­zent der Ver­si­cher­ten müss­ten auf­grund der Re­form theo­re­tisch ei­ne Ren­ten­sen­kung be­fürch­ten. Da­mit dies nicht pas­siert, sieht die Re­form Aus­gleichs­mass­nah­men vor. Um das Ren­ten­ni­veau zu er­hal­ten, wür­de es des­halb ge­nü­gen, die­se Aus­gleichs­mass­nah­men auf die er­wähn­ten 14 Pro­zent zu be­schrän­ken. Trotz­dem kom­men durch die Re­form mit 35 bis 40 Pro­zent der Ver­si­cher­ten deut­lich mehr Ver­si­cher­te in den Ge­nuss von Aus­gleichs­mass­nah­men, als nö­tig wä­re. In Tat und Wahr­heit führt die Re­form al­so für vie­le Ver­si­cher­te so­gar zu ei­ner Ver­bes­se­rung der Ren­ten­si­tua­ti­on. Das je­doch passt nichts ins Nar­ra­tiv ge­wis­ser Krei­se, die die zwei­te Säu­le am liebs­ten ab­schaf­fen und die Al­ters­vor­sor­ge auf ei­ne ein­zi­ge Säu­le be­schrän­ken möch­ten. 

#BVG #Zweite Säule #Rente #Umwandlungssatz #Umverteilung #BVG21 #Rentenreform

Diesen Eintrag kommentieren

Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.