Reformen , ASIP Faktenchecks

7. Oktober 2022 16:18

Fak­ten­check BV­G21: Kei­ne Kür­zun­gen der Ren­ten von 99% der Be­völ­ke­rung

Wäh­rend der Ab­stim­mung über die AH­V21 war viel die Re­de von Falsch­in­for­ma­tio­nen, die ver­brei­tet wur­den, um die Ab­stim­mung zu ge­win­nen. Auch bei der Re­form der zwei­ten Säu­le wer­den Falsch­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet – teils auf­grund von man­geln­dem Wis­sen und teils ge­zielt, um Ein­fluss auf die De­bat­te zu ge­win­nen. In den kom­men­den Wo­chen wer­den wir uns mit die­sen Falsch­in­for­ma­tio­nen be­fas­sen und sie nach und nach rich­tig­stel­len. 

Wir be­gin­nen mit der fol­gen­den Falsch­in­for­ma­ti­on: «Die Sen­kung des Um­wand­lungs­sat­zes zwi­schen 2004 und 2014 von 7,2% auf 6,8% ent­spricht Kür­zun­gen der Ren­ten von 99% Pro­zent der Be­völ­ke­rung (nicht rei­che Be­völ­ke­rung) und wälzt Kos­ten auf sie ab.»

Die­se Aus­sa­ge ist mehr­heit­lich falsch.

Fast al­le Pen­si­ons­kas­sen, die ih­ren ef­fek­ti­ven Um­wand­lungs­satz in den letz­ten Jah­ren senk­ten, ha­ben Ren­ten­ein­bus­sen durch Aus­gleichs­zah­lun­gen ver­hin­dert. Wel­che Kos­ten ge­mä­ss die­ser Aus­sa­ge auf die 99% ab­ge­wälzt wor­den sein sol­len, ist schlei­er­haft und wird nicht ge­nau­er an­ge­ge­ben. So­mit kann man die­se Aus­sa­ge auch nicht wi­der­le­gen. Es han­delt sich so­mit um ei­ne nicht be­gründ­ba­re, halt­lo­se Un­ter­stel­lung.

Wei­te­re Rich­tig­stel­lun­gen von Falsch­in­for­ma­tio­nen fin­den sich im ASIP-Faktencheck.

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