Allgemein

24. Januar 2023 17:28

5.6 Mil­li­ar­den Fran­ken kon­takt­lo­se Pen­si­ons­kas­sen-Ver­mö­gen

So viel nicht nach­ge­frag­tes Ka­pi­tal liegt mitt­ler­wei­le bei der Stif­tung Auf­fan­gein­rich­tung BVG, wie cash.ch be­rich­tet. Die In­ha­be­rin­nen und In­ha­ber sind der Ein­rich­tung zwar be­kannt, aber nicht de­ren Adres­se. Ver­ges­sen oder gar ver­lo­ren sind die­se Pen­si­ons­kas­sen­gut­ha­ben des­we­gen aber nicht. Denn So­zi­al­ver­si­che­rungs­num­mer, Na­me und Ge­burts­da­tum der Ei­gen­tü­mer sei­en der Stif­tung grund­sätz­lich be­kannt. Nur die Adres­se feh­le oder sei nicht mehr ak­tu­ell. 

Kon­takt­los kann Ka­pi­tal wer­den, wenn An­ge­stell­te ei­ne Stel­le auf­ge­ben und nicht so­fort wie­der ei­ne neue an­tre­ten. Dann wird ihr Spar­ka­pi­tal der zwei­ten Säu­le auf ein Frei­zü­gig­keits­kon­to bei der Stif­tung Auf­fan­gein­rich­tung BVG über­wie­sen, frü­he­s­tens ein hal­b­es Jahr nach dem En­de des Ar­beits­ver­hält­nis­ses. Bei die­sem Über­trag wür­den der Stif­tung oft schon nicht mehr ak­tu­el­le Adres­sen ge­mel­det, führ­te Jag­met­ti aus. Oder Be­sit­zer von Frei­zü­gig­keits­kon­ten mel­de­ten der Stif­tung einen Um­zug nicht. Doch spä­tes­tens wenn die Ei­gen­tü­mer der Frei­zü­gig­keits­kon­ten ih­re ers­te AHV-Ren­te er­hiel­ten, wer­de ih­re ak­tu­el­le Adres­se be­kannt.

Wer sich nicht si­cher ist, ob auch er oder sie Geld bei der Auf­fan­gein­rich­tung BVG «lie­gen hat», muss nur die­ses For­mu­lar aus­fül­len: 

htt­ps://sfbvg.ch/auf­ga­ben/su­che-vor­ge­hen

 

#BVG #Altersvorsorge #Zweite Säule #BVG-Mindestzinssatzes #Pensionskassen #Rente #berufliche Vorsorge

Diesen Eintrag kommentieren

Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.