Allgemein

2. November 2020 16:50

Neu­er Art. 47a BVG – Wei­ter­füh­rung der Ver­si­che­rung

Es gibt ei­ne neue Fach­mit­tei­lung, Nr. 124: Das Par­la­ment hat im Rah­men der Be­ra­tun­gen des Co­vid-19-Ge­set­zes be­schlos­sen, dass neu auch Ver­si­cher­te, die be­reits nach dem 31. Ju­li 2020 nach Vol­len­dung des 58. Al­ters­jah­res auf­grund ei­ner ar­beit­ge­ber­sei­ti­gen Kün­di­gung des Ar­beits­ver­tra­ges aus der ob­li­ga­to­ri­schen Ver­si­che­rung aus­ge­schie­den sind bzw. aus­schei­den, ab dem 1. Ja­nu­ar 2021 die Wei­ter­füh­rung ih­rer Ver­si­che­rung nach Art. 47a BVG be­an­tra­gen kön­nen.

#BVG #Zweite Säule #Pensionskassen #Versicherung #Rente

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