Mindestzins , ASIP Faktenchecks

10. Oktober 2022 15:45

Fak­ten­check BV­G21: In der Re­gel gibt es mehr als den Min­dest­zins

Ei­ne der be­lieb­tes­ten Falschaus­sa­gen über Pen­si­ons­kas­sen lau­tet, die Pen­si­ons­kas­sen zahl­ten nur den Min­dest­zins aus. 

Das ist ei­ne Falschaus­sa­ge. 70 Pro­zent der Pen­si­ons­kas­sen ver­zin­sen mehr als das ge­setz­li­che Mi­ni­mum. 

Wir ha­ben dies schon ein­mal auf­ge­grif­fen, wie man hier nach­le­sen kann. Man kann es aber an­schei­nend nicht oft ge­nug wie­der­ho­len, denn die­se Falschaus­sa­ge taucht im­mer wie­der auf – nicht nur im Zu­sam­men­hang mit der Re­form der zwei­ten Säu­le, son­dern auch im Zu­sam­men­hang mit der Ver­mark­tung von Säu­le-3A-Pro­duk­ten. 

Die Pen­si­ons­kas­sen leis­ten einen erheblichen Beitrag an die Al­ters­vor­sor­ge und die Wirt­schaft in der Schweiz. Blei­ben wir al­so bei den Fak­ten.

 

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